Kreis Borken: Routine-Untersuchung von verendeten Schweinen entfallen
Borken aho) – Ab sofort dürfen Zucht- und Nutzschweine innerhalb des Gebiets der drei Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster – mit Ausnahme des Beobachtungsgebiets und der Sperrbezirke – unter bestimmten Voraussetzungen umgestallt werden. Ein solcher Transport muss behördlich, also im Kreis Borken vom Fachbereich Tiere und Lebensmittel, genehmigt werden. Die zu versendenden Tiere müssen seit 45 Tagen oder seit ihrer Geburt im absendenden Bestand gehalten worden sein. Auch dürfen in diesen Bestand mindestens 45 Tage vor dem Transport keine Schweine eingestellt worden sein. Ferner muss der Hoftierarzt eine klinische Untersuchung des Bestandes mit zusätzlicher Temperaturmessung vornehmen. Damit wird entsprechend einem Erlass des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums die Anwendung einer Entscheidung der Europäischen Union, die noch in nationales Recht umgesetzt werden muss, in Teilen vorgezogen.
Weiter teilt der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken mit, dass die routinemäßigen Transporte verendeter Schweine zur Untersuchung ins Chemische Landes- und Staatliche Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) nach Münster ab sofort entfallen. „Das Frühwarnsystem, das mit der Untersuchung antibiotisch behandelter Schweine einschließlich Blutprobenentnahme eingeführt wurde, hat sich bewährt“, erklärt Dr. Albert Groeneveld, Leiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel. „Diese Untersuchungen werden deshalb nach einem entsprechenden Erlass des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums fortgeführt und ersetzen die routinemäßige Kadaver-Untersuchung in Münster.“ Vor diesem Hintergrund hat auch die Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NRW ihren Transportdienst für verendete Schweine zur CVUA eingestellt.
Am gestrigen Donnerstag, 20. April, hat sich Dr. Groeneveld in Winterswijk mit einer Kollegin aus Niedersachen sowie Vertreterinnen und Vertretern von Gemeinden aus der Region Achterhoek und Vertretern des niederländischen Landwirtschaftsministeriums getroffen, um Informationen über die Bekämpfung der Schweinepest auszutauschen. Des Weiteren teilt der Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung mit, dass die Telefon-Hotline des Kreises Borken unter den Nummern 02861 / 82-1132 und 82-1134 am morgigen Samstag, 22. April, von 7.30 bis 18 Uhr geschaltet ist.