Kreis Borken: Transport von Schlachtschweinen nur beschränkt möglich
Borken (aho) – Anders als zunächst angenommen dürfen Schlachtschweine aus dem Kreis Borken ab Karsamstag, 15. April, nicht in außerhalb Nordrhein-Westfalens liegende Schlachtstätten gebracht werden. Stattdessen sind Transporte von Schlachtschweinen aus dem Kreisgebiet, die nicht aus den Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten stammen, nur innerhalb des Gebietes der Regierungsbezirke Münster, Detmold und Arnsberg erlaubt – und hier genehmigungsfrei. Das geht aus einer am heutigen Gründonnerstag, 13. April, veröffentlichten Änderungsverordnung zur Schweinepest-Schutzverordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hervor. Die drei genannten Regierungsbezirke bilden nach dieser Änderungsverordnung das so genannte „Kompartiment I“, eine Gebietseinheit nach dem Tierseuchenrecht. Aus den wegen der Schweinepest eingerichteten Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten dürfen keine Schweine herausgebracht werden. Allerdings dürfen nach der aktuellen Änderungsverordnung des Bundesministeriums Schweine innerhalb des Beobachtungsgebietes unter bestimmten Bedingungen – und nur mit Genehmigung – in andere Betriebe gebracht werden. Voraussetzung für solche Transporte ist zum einen, dass in dem Empfängerbetrieb bislang keine Schweine gehalten wurden. Zum anderen müssen die betreffenden Tiere zuvor vom Hoftierarzt klinisch mit negativem Ergebnis auf Schweinepest untersucht worden sein. Anträge auf solche Transporte sind beim Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung zu stellen.
Weiter weist der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken auf folgende Sprechzeiten der Telefon-Hotline unter den Nummern 02861 / 82-1132 und 02861 / 82-1134 am Osterwochenende hin:
– Karfreitag, 14. April, 9 bis 12 Uhr und 18 bis 20 Uhr; – Karsamstag, 15. April, 8 bis 10 Uhr, insbesondere zum Thema „Transportgenehmigungen für verendete Tiere nach Münster“; – Ostermontag, 17. April, 8 bis 10 Uhr, insbesondere zum Thema „Transportgenehmigungen für verendete Tiere nach Münster“.
Außerdem können am Karsamstag, 15. April, und am Ostermontag, 17. April, jeweils von 8 bis 9.30 Uhr die derzeit bei einer antibiotischen Behandlung von Schweinen vorgeschriebenen Blutproben beim Fachbereich Tiere und Lebensmittel im Borkener Kreishaus abgegeben werden. Sie werden von dort gesammelt ins Chemisches Landes- und Staatliches Veterinäruntersuchungsamt Münster CVUA Münster zur Untersuchung gebracht.