Schleswig-Holstein: Quote der mit H5N1 infizierten Wildvögel unter 1 %
Kiel (aho) – Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume von Schleswig-Holstein hat das aktuelle Zwischenergebnis der Vogelgrippetests im Landeslabor bekannt gegeben. So wurden bis heute 3.159 Kadaver untersucht. Mittlerweile 3.147 Beprobungen erbrachten dabei ein negatives Untersuchungsergebnis, so dass eine Infektion mit dem Vogelgrippevirus H5N1 als Todesursache ausgeschlossen werden konnte. Die Quote der infizierten Tiere liegt damit weiterhin bei deutlich weniger als einem Prozent.
Momentan werden zwei Tierkörper aus Schleswig-Holstein durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor untersucht, bei denen in den letzten 24 Stunden ein so genannter H-Fall festgestellt wurde, also ein allgemeiner Virusstamm. Dabei handelt es sich um einen Bussard aus dem Kreis Plön sowie einen Zwergschwan aus dem Kreis Schleswig-Flensburg. Mit dem Einsetzen des saisonalen Vogelzugs, der sich durch das ungewöhnlich strenge Winterwetter der vergangenen Wochen etwas verzögert hatte, setzt jetzt auch das Wildvogelmonitoring bei lebenden Tieren durch Analyse von Kotproben wieder ein.
Landwirtschaftsminister Dr. Christian von Boetticher sagte zur gegenwärtigen Situation: „Die Lage in Schleswig-Holstein ist auch weiterhin unter Kontrolle. Die durch die Landesregierung gemeinsam mit den Kreisen und kreisfreien Städte umgesetzten vorbeugenden Schutzmaßnahmen haben die Verbreitung des Virustyps H5N1 offensichtlich eindämmen und vor allem auch das Überwechseln aus der Wildvogelpopulation in Geflügelhaltungen bisher erfolgreich verhindern können.“ Bezüglich des Auftretens von H5N1 in Sachsen sei aber der Weg des Viruseintrags in die dortige Haltung genau zu untersuchen und die bisherige Risikobewertung ggf. zu überprüfen, so der Minister. Von großer Wichtigkeit sei in diesem Zusammenhang außerdem die konsequente Einhaltung der Aufstallungspflicht für Geflügel, die voraussichtlich bis zum 30. April andauern werde.