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Transportverbot für Schweine in ganz NRW

Leverkusen (aho) – Da es erneut zum Ausbruch der klassischen Schweinepest im Kreis Recklinghausen gekommen ist, trat mit dem 30. März die Verordnung zum Schutz der Verschleppung der Schweinepest aus Nordrhein-Westfalen in Kraft. Die Stadt Leverkusen informiert über Details:

– Ab dem 30. März 2006 gibt es in Nordrhein-Westfalen ein vollständiges Transportverbot von Schweinen, d.h. der Transport von Schweinen aus Schweine haltenden Betrieben oder in Schweine haltende Betriebe in Nordrhein-Westfalen ist verboten.

– Ausnahmen von diesem generellen Verbot gibt es nur für Schweine zur unmittelbaren Schlachtung in einer in Nordrhein-Westfalen gelegenen Schlachtstätte.

– Nur mit Genehmigung des Veterinäramtes ist eine Schlachtung in einer außerhalb von Nordrhein-Westfalen gelegenen Schlachtstätte möglich.

In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt der Stadt Leverkusen auf die generell geltenden Bestimmungen hin:

– Jede Schweinehaltung, auch die Hobbyhaltung z. B. von Minipigs oder Hängebauchschweinen, ist beim Veterinäramt anzuzeigen und die Tierhalter sind verpflichtet, ihre Tierhaltungen bei der Tierseuchenkasse Nevinghoff 6 in 48147 Münster anzumelden.

– Alle Schweine sind mit Ohrmarken zu kennzeichnen.

– Für jede Schweinehaltung ist ein Bestandsregister zu führen, in dem die Zu- und Abgänge zu dokumentieren sind, d.h. es muss klar ersichtlich sein, wann, woher, wie viele Schweine in den Bestand gekommen sind und wann sie durch wen wohin aus dem Bestand gebracht worden sind.

– Die Meldung über die Schweinedatenbank ist verpflichtend, d. h.:, jeder Schweinehalter ist verpflichtet, die Übernahme von Schweinen der Schweinedatenbank mitzuteilen und zwar innerhalb von sieben Tagen unter Angabe der eigenen Registriernummer, der Registriernummer des abgebenden Betriebes (Lieferbetrieb), der Anzahl der übernommenen Schweine und des Datums der Übernahme.

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