H5N1 bei Berliner Mäusebussard
Berlin (aho) – Das nationale Referenzlabor für Aviäre Influenza (Geflügelpest) des Friedrich-LöffIer-Institutes auf der Insel Riems hat die zuständigen Berliner Behörden soeben darüber informiert, dass es sich bei dem in der vergangenen Woche bei einem in Berlin aufgefundenen Mäusebussard festgestellten Influenza-A-Virus um den für Geflügel hochpathogenen Virustyp H5N1 (Typ Asia) handelt.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz teilt deshalb mit, dass die aufgrund des Verdachts auf diese Infektion eingeleiteten tierseuchenrechtlichen Maßnahmen (Einrichtung eines Beobachtungsgebiet im gesamten Berliner Stadtgebiet) mindestens bis zum 27. April 2006 aufrechterhalten bleiben müssen.
Diese bedeuten insbesondere Einschränkungen folgender Art:
– Während des Zeitraums von 15 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes dürfen lebendes Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden.
– Während des Zeitraums von 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes dürfen lebendes Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art innerhalb des Beobachtungsgebietes nur nach vorheriger Anzeige beim örtlichen Veterinäramt verbracht werden.