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Forschungsvereinbarung zu Zoonosen vom Kabinett beschlossen

Berlin (aho) – Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf einer Forschungsvereinbarung zu Zoonosen (von Tieren auf Menschen übertragbaren Krankheiten) zwischen dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beschlossen.

„Die Bedeutung von übertragbaren Krankheiten nimmt seit längerem auch in den Industrieländern wieder zu. Dabei gewinnen Krankheiten, die natürlicherweise von Tieren auf Menschen übertragen werden, die so genannten Zoonosen, aufgrund ihres verstärkten Auftretens und der Bedeutung für Mensch und Tier, an Wichtigkeit. Die Geflügelpest („Vogelgrippe“) ist ein aktuelles Beispiel dafür. Deshalb wollen wir gemeinsam unsere Aktivitäten auf diesem Gebiet intensivieren“, sagte Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer heute in Berlin.

Eine weitere Verbesserung der bestehenden Zusammenarbeit zwischen Human- und Veterinärmedizin im Bereich der von Tieren auf Menschen übertragbaren Krankheiten und die nationale Bündelung der vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen sei wichtig, um den wachsenden Herausforderungen durch die zunehmende Resistenzentwicklung und die Übertragung neuer Erreger auf den Menschen wirksam begegnen zu können.

Das Finanzvolumen der Vereinbarung soll 60 Millionen Euro über einen Zeitraum von 4 Jahren betragen.

Die Forschungsvereinbarung zu Zoonosen besteht aus zwei Elementen:

1. die Bundes-Forschungsförderung zu von Tieren auf Menschen übertragbaren Krankheiten mit zwei Teilbereichen:

a. „Förderschwerpunkt Zoonosen“, welcher der Förderung unmittelbarer Forschungsaktivitäten dient

b. „Forschungsplattform Zoonosen“, über die eine enge Vernetzung der veterinär- und humanmedizinischen Forscher und die Nutzung von Synergien erreicht werden soll

2. das Forschungs-Sofortprogramm Influenza des Bundes.

Zielsetzungen sind:

– langfristig interdisziplinär insbesondere Fragestellungen zur Übertragung von Erregern von Tieren zum Menschen zu klären, – die Zusammenarbeit zwischen veterinärmedizinischen und humanmedizinischen Wissenschaftlern weiter zu verbessern, und – die Wissensgebiete enger zu vernetzen.

Bundesforschungsministerin Annette Schavan sieht die Infektions- Forschung in Deutschland bereits gut aufgestellt. „Die Forscherinnen und Forscher verfügen über eine gut ausgebaute Infrastruktur, mit der sie neu auftretende Probleme rasch und kompetent aufgreifen könnten. Damit leistet unsere Wissenschaft die beste Vorsorge für die Gesundheit.“ Aktuell würden neue klinische Forschergruppen an Hochschulkliniken aufgebaut. Diese könnten ihre Erkenntnisse ohne Verzögerung direkt für Diagnose und Therapie einsetzen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) investiere in die Infektionsforschung jährlich bereits 20 Millionen Euro.

Das Forschungs-Sofortprogramm Influenza des Bundes, als spezieller Teil, verfolgt das Ziel, die Wissenslücken zur H5N1-Geflügelpest und zur Pandemiegefahr zu schließen und Grundlagen für die notwendigen weiterführenden Untersuchungen zu erarbeiten. Darüber hinaus soll das Programm neue Bekämpfungsstrategien für die Geflügelpest ermöglichen.

„Diese Forschungsinitiative soll Antworten auf neu aufgetretene Fragen liefern. Denn obwohl das Bundesgesundheitsministerium bereits seit 2002 die Vorbereitungen auf eine möglicherweise in Zukunft auftretende Influenza-Pandemie betreibt, haben sich durch das Auftreten der Vogelgrippe neue Problemstellungen ergeben. Bereits jetzt wird die Entwicklung pandemischer Impfstoffe mit 20 Millionen Euro unterstützt. Ich begrüße es sehr, dass es uns gemeinsam gelungen ist, innerhalb kürzester Zeit eine Forschungs-vereinbarung zu treffen,“ betonte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt.

Die Bundesregierung setze so ein deutliches Signal dafür, dass sie alles unternehme, um die Bürgerinnen und Bürger vor der Gefährdung durch vom Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten zu schützen.

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