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Veterinärämter rufen Kleingeflügelhalter zur Meldung der Bestände auf

Worms (aho) – Wegen der Vogelgrippe haben verschiedene Kreisverwaltungen erneut private Geflügelhalter aufgerufen, ihre Geflügelbestände den Veterinärämtern zu melden. Andernfalls müssten die Halter mit Bußgeldern rechnen. Trotz mehrfacher Aufrufe haben noch nicht alle Geflügelhalter ihre Bestände bei den Veterinärämtern gemeldet. Hierüber berichtet die Wormser Zeitung .

„Bisher haben sich bei uns 778 Geflügelhalter gemeldet, davon sind 90 Prozent Kleinsthaltungen mit im Schnitt 27 Tieren. Allein in den vergangenen zwei Wochen sind über 200 Nachmeldungen bei uns eingegangen“, so Thomas Zöller, Pressesprecher der Kreisverwaltung Mainz-Bingen gegenüber der Zeitung.

Im Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms gehen täglich zwischen zwei und drei Nachmeldungen ein. Registriert sind 500 Halter mit rund 8000 Tieren. „Viele besorgte Nachbarn rufen uns an und melden das Geflügel ihres Nachbarn“, wird Dr. Dieter Sell, Veterinärdirektor im Veterinär- und Gesundheitsamt der Kreisverwaltung in Alzey in der Zeitung zitiert.

Kontrollen seien nur schwer möglich, dafür sei in beiden Ämtern die Personaldecke zu dünn. „Zumal wir schlecht durchs Land fahren können, um nach uns noch unbekannten Geflügelhaltern zu suchen“, führt Sell weiter aus. Hier sei man auf die Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden und den Ortsbürgermeistern angewiesen, die in der Regel wüssten, wo noch Hühner ständen, erklärte Sell dem Blatt.

Die Meldepflicht für Geflügel wie für alle Tierbestände gebe es nicht erst seit Ausbruch der Vogelgrippe, erläuterte Zöller dem Blatt. „Im Rahmen des Tierseuchenrechts sind alle Halter von Nutztieren angehalten, ihre Bestände zu melden und registrieren zu lassen“, so der Mainz-Binger Pressesprecher.

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