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Hunde- und Katzenhalter: Ab sofort verschärfte Maßnahmen wegen Vogelgrippe

Berlin (aho) – Aufgrund des Nachweises der Vogelgrippe bei einer Katze innerhalb der Sperrzone auf Rügen, hat sich der „Nationale Krisenstab Tierseuchenbekämpfung“ mit Bund und Ländern am 1. März auf verschärfte Schutzmaßnahmen in den Sperr- und Überwachungszonen um Wildvogelfunde herum verständigt.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist auf folgende Maßnahmen hin, die ab dem 4. März 2006 gelten:

1. In den Sperrzonen (3 Kilometer) und Überwachungszonen (10 Kilometer), um positiv getestete Wildvogelfunde herum, sollen Hunde angeleint werden. Katzen dürfen in diesen Gebieten nicht frei herumlaufen. Für die Überwachungszonen kann die zuständige Behörde Ausnahmen genehmigen, soweit diese den Belangen der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.

2. In den Sperrzonen ist der Zugang für betriebsfremde Personen in Ställen oder sonstigen Standorten, in oder an denen Geflügel gehalten wird – mit Ausnahme von Tierärzten und zuständigen Behördenvertretern – generell verboten.

3. Haustierhalter sollten dringend darauf achten, die Grundregeln der Hygiene im Umgang mit ihren Tieren zu beachten und sich vor allen Dingen an die Schutzmaßnahmen in den Sperrzonen und Überwachungszonen zu halten.

4. Grundsätzlich besteht kein Anlass zu Panik, aber zu erhöhter Aufmerksamkeit.

Außerhalb der Überwachungszonen wird Haltern deshalb empfohlen, die Tiere gut zu beobachten und bei Krankheitssymptomen oder auffälligem Verhalten einen Tierarzt aufzusuchen. Tierärzte sollen bei einem Verdacht auf das Grippevirus die Veterinärbehörden oder Landesuntersuchungsämter umgehend informieren.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems hat jetzt eine Fachinformation „Antworten auf Fragen zur hochpathogenen Aviären Influenza bei der Katze“ veröffentlicht. Sie finden diese Fachinformation auf der AHO – Hauptseite unter dem Menüpunkt „Fachinfo Katze“.

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