Erster Verdacht auf Vogelgrippe bei Wildvögeln in Niedersachsen
Hannover (aho) – Erstmals wurden bei einer Probe eines verendeten Wildvogels in Niedersachsen eine H5N1-Infektionen nachgewiesen und damit der Verdacht auf den Ausbruch der Vogelgrippe festgestellt. Ob es sich tatsächlich um die aggressive Form des Erregers handelt und sich damit der Verdacht bestätigt, wird derzeit im Friedrich-Loeffler-Institut dem Referenzlabor auf der Insel Riems untersucht.
Wie Landwirtschaftsminister Hans Heinrich Ehlen heute in Hannover mitteilte, wurde das Geflügelpest-Virus bei einer Graugans in der Ortschaft Düshorn (Landkreis Soltau-Fallingbostel) festgestellt. Ehlen: „Der für den Seuchenschutz zuständige Landkreis hat umgehend die in der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung aufgeführten Maßnahmen eingeleitet. Niedersachsen war und ist für den Fall vorbereitet, denn bei der Dynamik des Erregers war es nur eine Frage der Zeit, bis auch Niedersachsen den ersten Fall hat.“ Jetzt gelte es konsequent alles zu tun, um die Einschleppung des Virus in die Nutzgeflügelbestände zu vermeiden. Auch wenn von der Geflügelpest für den Menschen keine unmittelbare Gefahr ausgeht, so drohe doch ein enormer wirtschaftlicher Schaden für die Geflügelhalter und die nachgeschaltete Branche. Daher gelten in den Sperr- und Beobachtungsgebieten strenge Hygienevorschriften und Handelsbeschränkungen für die Geflügelhalter. Der Landkreis richtet einen Sperrbezirk mit 3 Kilometer Radius und ein Beobachtungsgebiet mit 10 Kilometer Radius um den Fundort ein. Alle gemeldeten Geflügelhalter in dem betroffenen Landkreis wurden bereits ermittelt.
Bei dem Tier handelt es sich um einen Einzelfund, eine größere Anzahl von verendeten Vögeln wurde bisher nicht gefunden.
Die Graugans soll nach Beobachtungen eines Lehrers „vom Himmel“ gefallen sein und hat auf einem Feld im Abstand von 500 m von Düshorn nur ca. eine Stunde ohne Kontakt zu Tieren oder Menschen gelegen.
Das Ergebnis des Schnelltestes des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurde heute durch das Friedrich-Loeffler-Institut auf Riems bestätigt. Es handelt sich um das aviäre Virus vom Typ H5N1. Die Bestimmung der Pathogenität steht noch aus und wird in ca. drei Tagen erwartet.
In diesem Jahr sind mehr als 1300 Wildvögel in Niedersachsen mit negativen Ergebnis untersucht worden.
Im Sperrbezirk gelten für einen Zeitraum von 21 Tagen folgende Maßnahmen:
Jeder Halter von Geflügel hat dafür zu sorgen, dass an den Ein – und Ausgängen zu seinen Stallungen Desinfektionsmatten vorgehalten werden und betriebsfremde Personen keinen Zutritt haben.
Geflügelhaltungen sind regelmäßig klinisch zu untersuchen.
Jegliches Verbringen von Geflügel und Bruteiern aus oder in Geflügelbetriebe ist verboten. Andere Vögel dürfen nicht aus dem Bestand verbracht werden.
Frisches Fleisch, Hackfleisch, Schabefleisch, Fleischerzeugnisse sowie Fleischzubereitungen aus Geflügel und Vögeln dürfen nicht aus dem Sperrbezirk verbracht werden. Für so genannte Nebenprodukte (z. B. Federn oder Schlachtabfälle) gilt: Kein Verbringen aus oder in Geflügel haltende Betriebe. Gülle bzw. Mist von Geflügel darf nicht aus dem Sperrbezirk verbracht werden.
Für das Beobachtungsgebiet gilt:
Im Zeitraum von 15 Tagen nach Feststellung der Infektion darf lebendes Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art nicht aus der Beobachtungsgebiet verbracht werden. Im Zeitraum von 30 Tagen nach Feststellung der Infektion dürfen lebendes Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art nur mit Genehmigung und nur innerhalb des Beobachtungsgebietes verbracht werden.
Ausnahmen von den genannten Verbringungsbeschränkungen sind in bestimmten Fällen möglich und beim Veterinäramt des Landkreises Soltau-Fallingbostel zu beantragen.
Sowohl im Sperrbezirk als auch im Beobachtungsgebiet haben Hunde- und Katzenhalter sicherzustellen, dass ihre Tiere nicht frei umherlaufen.
Im Sperrbezirk im Landkreis Soltau-Fallingbostel befinden sich 14 gemeldete Geflügelhalter mit lediglich 433 Stück Geflügel.
Sofern Geflügelhalter ihrer Meldeverpflichtung noch nicht nachgekommen sind, haben sie dieses beim o. g. Veterinäramt unverzüglich nachzuholen, mahnt das Agrarministerium.