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Zwei Geflügelpest-Fälle bei Höckerschwan und Stockente in Bayern

München (aho) – Erstmals wurden bei zwei Proben verendeter Wildvögel in Bayern H5N1-Infektionen nachgewiesen. Wie Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf heute in München mitteilte wurde das Geflügelpest-Virus bei einem Höckerschwan in der Gemeinde Schwabstadl (Landkreis Landsberg am Lech) und bei einer Stockente in der Gemeinde Sachsenkam (Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen) festgestellt. Schnappauf: „Die für den Seuchenschutz zuständigen Landkreise haben umgehend die in der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung aufgeführten Maßnahmen durchgeführt. Der Freistaat war für den Fall vorbereitet, denn bei der Dynamik des Geflügelpesterregers war es nur eine Frage der Zeit, bis auch Bayern den ersten Fall hat.“ Jetzt gelte es konsequent alles zu tun, um die Einschleppung des Virus in die Nutzgeflügelbestände zu vermeiden. Auch wenn von der Geflügelpest für den Menschen keine unmittelbare Gefahr ausgeht, so drohe doch ein enormer wirtschaftlicher Schaden für die Geflügelhalter. Daher gelten in den Schutzzonen strenge Hygienevorschriften und Handelsbeschränkungen für die Geflügelhalter. Ob es sich um den hochpathogenen Asia-Typus handelt, muss nun durch das EU-Referenzlabor in Weybridge bestätigt werden.

Die Landkreise haben mit Unterstützung des Mobilen Veterinärdienstes einen Sperrbezirk mit 3 Kilometer Radius und ein Beobachtungsgebiet mit 10 Kilometer Radius um die Fundorte eingerichtet. Die Schutzzone um den Fundort im oberbayerischen Landkreis Landsberg reicht auch noch in den schwäbischen Landkreis Augsburg-Land. Alle Geflügelhalter in den betroffenen drei Landkreisen wurden bereits ermittelt und werden derzeit benachrichtigt. Die Fundorte wurden abgesperrt. Bei den beiden Tieren handelt es sich um Einzelfunde, eine größere Anzahl von verendeten Tieren wurde bisher nicht gefunden. Die Fundstellen wurden abgesperrt.

Der Schwan war am 20. Februar im Landkreis Landsberg am Lech bei Schwabstadel verendet aufgefunden worden und zur Untersuchung ans Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Oberschleißheim übersendet worden. Nachdem der am 22. Februar durchgeführte Influenza -A -Schnelltest (mittels RT-PCR – Dauer 48 Stunden) positiv war, wurde der Schwan am 24. Februar an das Nationale Referenzlabor des Friedrich Löffler Instituts auf der Insel Riems geschickt. Die Stockente aus dem oberbayerischen Landkreis Bad Tölz wurde bei Sachsenkam am 20.02. verendet aufgefunden und ging am 24.02. zur Bestätigung ans Referenzlabor nach Riems.

In der Zeit vom 16.02. bis 25.02. 2006 wurden insgesamt 733 Proben von Wildvögeln an das LGL eingesandt. Untersucht wurden 595 Proben. Durch das Friedrich-Löffler-Institut wurden bis heute 2 Proben H5N1 positiv bestätigt. Zur Abklärung am FLI befinden sich derzeit bayerische 9 Proben.

Im Umkreis von 3 Kilometern um den Fundort wurden Sperrbezirke eingerichtet, in denen für eine Zeitraum von 21 Tagen folgende Maßnahmen gelten:

Lebendes Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art sind regelmäßig klinisch zu untersuchen. Jegliches Verbringen aus dem Bestand ist verboten (so genannter „stand still“). Bruteier und Eintagsküken dürfen nicht aus einem Geflügel haltendem Betrieb verbracht werden; Frisches Fleisch, Hackfleisch, Schabefleisch, Fleischerzeugnisse sowie Fleischzubereitungen aus Geflügel und Vögeln dürfen weder aus noch in Geflügel haltende Betriebe verbracht werden. Auch für so genannte Nebenprodukte gilt: Kein Verbringen aus oder in Geflügel haltenden Betrieben. Gülle bzw. Mist von Geflügel darf nicht aus der Schutzzone verbracht werden. Über die Dauer von 21 Tagen hinaus ist bis zum 30. Tag seit amtlicher Feststellung der Infektion jegliches Verbringen aus dem Bestand ebenfalls nur mit Genehmigung gestattet.

Über die Schutzzone hinaus wird mit einem Radius von mindestens 10 Kilometern um den Fundort Beobachtungszonen eingerichtet. In diesem Beobachtungsgebiet werden folgende Regelungen getroffen: Im Zeitraum von 15 Tagen nach Feststellung der Infektion dürfen lebendes Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art nicht aus der Beobachtungszone verbracht werden. Im Zeitraum von 30 Tagen nach Feststellung der Infektion dürfen lebendes Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art nur mit Genehmigung und nur innerhalb der Überwachungszone verbracht werden.

Im Sperrbezirk im Landkreis Landberg am Lech befinden sich 20 Geflügelhalter, der größte Betrieb mit 150 Hühnern, die restlichen Betriebe halten zwischen 10 und 30 Tieren. Im Sperrbezirk des Landkreises Bad Tölz – Wolfratshausen befinden sich 5 Geflügelhalter (Kleingeflügelhalter), im Beobachtungsgebiet liegen 46 Betriebe, ebenfalls Kleingeflügelhalter.

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