BVET: Hunde und Katzen haben im Geflügelstall nichts mehr verloren
Bern / Freiburg (lid/aho) – Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) der Schweiz glaubt, dass nur Stallpflicht gekoppelt mit Hygienemaßnahmen das Geflügel umfassend vor der Vogelgrippe schützt. In einer Informationskampagne will das BVET darauf hinweisen, dass Hunde und Katzen im Geflügelstall nichts mehr verloren haben, dass Besucher betriebseigene Schutzkleidung anziehen müssen und dass Eierkartons nur einmal verwendet werden dürfen. Dies schreibt die Nachrichtenagentur SDA. Mit der Kampagne will das BVET vor allem Hobbygeflügelzüchter in der Schweiz erreichen. In großen Profibetrieben seien diese Hygienemaßnahmen bereits selbstverständlich. Das BVET wird in den nächsten Tagen in der landwirtschaftlichen Presse Inserate aufschalten. Die Geflügelhalter werden zudem über die Verbände direkt angeschrieben.
Im Kanton Freiburg wurden heute zwölf Hühner und zwei Gänse in Bossonnens/FR vom kantonalen Veterinäramt im Rahmen der Präventionsmaßnahmen gegen die Vogelgrippe eingeschläfert. Die Tiere befanden sich in einem Hobby-Geflügelstall mit insgesamt 22 Hühnern und Gänsen, von denen vom Sonntag auf den Montag acht plötzlich gestorben sind. Der Eigentümer wird entschädigt. Die Ergebnisse der Analysen werden für Mittwochabend erwartet.