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Bayern: In Sperrbezirken Hauspflicht für Katzen und Leinenzwang für Hunde

München (aho) – Bayern verschärft seine Vorsorgemaßnahmen nach Bekanntwerden der ersten Infektion eines Säugetiers (Katze) mit dem H5N1-Virus in Europa. In den Sperrbezirken müssen Katzen ab sofort im Haus bleiben und Hunde angeleint werden; in den Beobachtungsgebieten wird es empfohlen. Dies erklärte Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf heute in München. Die seuchenrechtlichen Vorsorgemaßnahmen gelten in den Schutzzonen Bayerns und Baden-Württembergs gleichermaßen. Darauf haben sich die zuständigen Minister Werner Schnappauf und Peter Hauk noch am Dienstag Abend (28.02.) verständigt, um den Gleichklang der Schutzmaßnahmen der beiden süddeutschen Länder fortzuführen. Ein abgestimmtes Vorgehen beider Länder wurde bereits mit der Ausweisung des gesamten Bodensee-Nordufers als Beobachtungsgebiet begonnen, das auch Teile des bayerischen Landkreises Lindau umfasst. Auch hier wird jetzt den Haltern empfohlen, Katzen im Haus zu halten und Hunde anzuleinen.

Das Ministerium begründet die Maßnahmen wie folgt: Hunde und Katzen können infizierte Vögel aufnehmen und mit dem toten Tier auch den Erreger verschleppen. Durch diese Maßnahme soll eine mögliche Weiterverbreitung des Erregers verhindert werden. Eine Ansteckung von Menschen durch infizierte Katzen ist bislang aber noch nicht nachgewiesen worden. Katzenbesitzer sollten auf eine besondere Hygiene achten. Bei Anzeichen von schweren Erkältungen bei Katzen, die Freilauf in Gebieten hatten, in denen die H5N1 infizierten Vogelkadaver gefunden wurden, sollte der Tierarzt aufgesucht werden. Eine Infektion und Erkrankung von Hunden ist bisher nicht bekannt.

Nach den aktuellen Vogelgrippe-Fällen in Bayern haben die Landkreise Landberg am Lech und Bad Tölz – Wolfratshausen einen Sperrbezirk mit 3 Kilometer Radius und ein Beobachtungsgebiet mit 10 Kilometer Radius um die Fundorte eingerichtet. Die Schutzzone um den Fundort im oberbayerischen Landkreis Landsberg reicht auch noch in die schwäbischen Landkreise Augsburg-Land, Ostallgäu und Aichach-Friedberg. Die Schutzzone um den Fundort im Landkreis Bad Tölz -Wolfratshausen erstreckt sich auch in den Landkreis Miesbach.

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