Schweizer Kanone handeln bei Ausnahmen von der Stallpflicht unterschiedlich
(lid) – Wegen der Vogelgrippe muss seit Montag, 20. Februar das Schweizer Federvieh im Stall bleiben. Mehrere Dutzend Geflügelhalter und mehrere Zoos wollen ihre Tiere aber dennoch ins Freie lassen. Bereits bewilligt wurde die Freilandhaltung von Vögeln im Tierpark Goldau SZ, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt. Und auch der Kanton Aargau hieß bisher drei Gesuche für einen Schlossteich und zwei Straußenhalter gut. Insgesamt gingen im Aargau bisher neun Ausnahmegesuche ein. Rund 30 Gesuche zählte der Kanton Zürich. Die Gesuchsteller sind neben dem Zoo Zürich Geflügelbetriebe und Hobbytierhalter. Entschieden ist aber noch nichts. Der Kanton wartet auf die nötige technische Weisung des Bundes. In Graubünden ersuchten nach Angaben des stellvertretenden Kantonstierarztes „wenige“ Entenhalter um Ausnahmebewilligungen. 99,9 Prozent des Bündner Federviehs sind Hühner. In Luzern gingen 12 Gesuche ein, vor allem für Gänse und Strauße. Bewilligt wurde noch keines. Genf registrierte bis am Montagmittag sechs Gesuche, Neuenburg einzelne für Gänse und Enten. Beide Kantone wollen Ausnahmen von der Stallpflicht äußerst restriktiv handhaben. Das Genfer Veterinäramt kündigte ein härteres Vorgehen als im Herbst 2005 an. Damals waren knapp zehn Gesuche bewilligt worden. In Neuenburg waren bereits im Herbst sämtliche Ausnahmegesuche abgelehnt worden. Der Kanton will nach Auskunft des Veterinäramtes streng bleiben. Grund ist die Nähe Neuenburgs zu Frankreich. Am Wochenende wurde im an die Schweiz grenzenden Departement Ain eine mit H5N1 infizierte Wildente gefunden. Bisher keine Ausnahmebewilligungen gewährten die Kantone Jura und Wallis. In den Kantonen Freiburg und Tessin gingen bisher noch keine Gesuche ein.