17.02.2006
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Essen: Strauße dürfen draußen bleiben
Köln / Essen (aho) – Ein Essener Straußenzüchter hat eine Ausnahmegenehmigung des Veterinäramtes von der Stallpflicht wegen der Vogelgrippe. Seine 60 Strauße dürfen auf der Weide bleiben, werden aber alle 2 Tage von einem Tierarzt überprüft, berichtet der WDR. Der Züchter müsste sonst befürchten, dass die Strauße keinen Nachwuchs bekommen. Nach seinen Angaben benötigen sie viel Platz und vor allem Tageslicht, meldet der Sender.