15.02.2006
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ZDG-Positionspapier zu Impfmaßnahmen gegen Vogelgrippe
Berlin (aho) – Nach derzeit geltendem Recht („Geflügelpest-Verordnung“) ist eine Impfung gegen die Vogelgrippe vom Grundsatz her verboten (GeflPestV § 5). Die neue Richtlinie 2005/94/EG des Rates eröffnet jedoch weitere Optionen für Impfmaßnahmen gegen die Vogelgrippe. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG) hält aus fachlichen Gründen an ihrer Position gegen jegliche prophylaktische Impfmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza (Vogelgrippe/Geflügelpest) fest und begründet dies in einem Positionspapier.
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