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Landeshauptstadt Magdeburg: Hinweise zum Schutz vor Geflügelpest

Magdeburg (aho) – Bei zwei von vier auf der Insel Rügen gefundenen toten Schwänen wurde der Geflügelpesterreger Typ H5N1 nachgewiesen. Neben ähnlichen Feststellungen in Griechenland und Österreich ist nunmehr mit dem Geflügelpestnachweis in Mecklenburg-Vorpommern erstmals die Bundesrepublik Deutschland betroffen. Ab kommenden Freitag gilt laut Bundesministerium für Verbraucherschutz bundesweit eine Aufstallungspflicht für Wirtschaftsgeflügel.

Die Landeshauptstaft Magdeburg informiert zur Geflügelpest:

Was ist Geflügelpest und warum wird diese Tierseuche mit besonderen Nachdruck bekämpft?

Die Geflügelpest, im Sprachgebrauch häufig als Vogelgrippe (Aviäre Influenza) bezeichnet, ist eine durch ein Influenza A-Grippevirus verursachte Krankheit des Geflügels, die seit Ende 2003 mit mehreren Neuausbrüchen in Südostasien grassiert.

Ausbrüche bei Geflügel und Wildgeflügel wurden in vielen o stasiatischen Staaten, seit dem Jahreswechsel 2005/2006 auch in Europa und Afrika bestätigt. Bis jetzt ist die Infektiosität für den Menschen gering. Bis Anfang August 2005 wurden weltweit knapp 120 Erkrankungsfälle registriert, und zwar ausschließlich in asiatischen Ländern und in östlichen Landesteilen der Türkei. Mit nur wenigen und nicht endgültig geklärten Ausnahmen erfolgte die Ansteckung direkt durch Kontakt mit infizierten Vögeln. Eine stabile Übertragungskette innerhalb der menschlichen Bevölkerung, wie bei der alljährlichen Grippewelle, wurde bisher nicht beobachtet.

Der in den letzten Jahren besonders häufig festgestellte Verursacher der Geflügelpest ist der für viele Hühnerartige hochansteckenden Virus H5N1. Zu diesem Virus gibt es Verdachtsmomente, dass er sich verändern könnte und dann unter Umständen eine Verbreitung in der menschlichen Population findet. Das zu verhindern sind zahlreiche Maßnahmen auch in der Stadt Magdeburg eingeleitet bzw. bereits angelaufen. Das wichtigste ist jetzt, alles zu tun, um einen Ausbruch bei Wirtschaftsgeflügel zu verhindern. Die Stadtverwaltung hat sich auf Tierseuchenfälle vorbereitet und wird alle nötigen Maßnahmen koordinieren.

Die Gefahr, dass Tierseuchenerreger in das Stadtgebiet eingeschleppt werden, geht nicht nur von Zugvögeln aus. Ein nicht zu unterschätzender Einschleppungsweg sind Mitbringsel von Reisen. Neben dem verbotenen Import von Wirtschaftgeflügel, Ziervögeln und Exoten werden immer wieder Produkte mitgebracht, die Teile von Geflügel beinhalten. Das können Nahrungsmittel aber auch Schmuck- und Zierartikel sein, in die Fleisch, Eier bzw. Federn von Geflügel eingearbeitet worden sind.

Für eine Vielzahl von Länder und in vielen Sprachen hat das Verbraucherministerium ein Informationsblatt herausgegeben, das Reisende auffordert,

· direkte Tierkontakte zu vermeiden,

· keine Geflügelmärkte zu besuchen,

· Geflügelfleisch und Geflügelprodukte nur in gekochtem oder durchgebratenen Zustand zu verzehren.

· Reisenden ist es verboten, aus betroffenen Ländern Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Federn und andere Produkte vom Geflügel sowie unbehandelte Jagdtrophäen in die EU einzuführen.

Neben den Grenzveterinärdienststellen wird der Zoll die Kontrollen auf illegale Einfuhr solcher Tiere und Materialien intensivieren. Die ab 17.Februar 2006 angeordnet erneute Aufstallungspflicht für Wirtschaftsgeflügel hat das Ziel, Kontakte des Hausgeflügels mit wildlebenden Vogelarten zu unterbinden. Da bekannt ist, dass die Geflügelpest sich hauptsächlich über die Viren verbreitet, die in den flüssigen und halbflüssigen Ausscheidungen der Vögel die Umwelt erreichen, darf der Kot von wildlebenden Tieren nicht an die Futterstellen von Hausgeflügel gelangen. Die strikte Einhaltung der Stallpflicht verhindert, dass Kot wildlebender Vögel in das Futter gelangt. Dazu ist es aber auch erforderlich, die Ställe „vogeldicht“ zu halten und sicher zu verhindern, dass Wildvögel in den Stall gelangen. Seit 2003 besteht eine Meldepflicht für die Bestände aller Geflügelhalter (privat und gewerblich), damit die Behörden im Ernstfall über die Information verfügen, wo gefährdetes Geflügel gehalten wird. Die Pflicht gilt für Bestände aller Größen, also bereits ab dem 1. Huhn. In Magdeburg sind im Jahre 2005 sehr viele Geflügelhalter beim Gesundheits- und Veterinäramt in der Lübeckerstraße 32 ihrer Meldepflicht nachgekommen. Es kann allerdings noch immer Tierhalter geben, die ihre Geflügelhaltung nicht angemeldet haben. In Fällen, wo der einzelne Geflügelhalter Zweifel hat, ob er gemeldet oder nicht gemeldet hat, kann ein Anruf beim Amtstierarzt der Landeshauptstadt Magdeburg 0391 540 62 33 die Frage klären.

Zur Vorsorge gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe gelten weiterhin folgende Bestimmungen der Geflügelpestverordnung, die von allen Geflügelhaltern zu erfüllen sind:

· detaillierte Registerführung (z. B. über Zu- und Abgänge von Geflügel, Zahlen verendeter Tiere, etc.)

· Aufzeichnungspflicht für Personen, die gewerbsmäßig in der Geflügel-Ein- oder -Ausstallung tätig sind (wann haben sie wo gearbeitet, etc.)

· Ursachenforschung bei vermehrten Todesfällen

· Schutzkleidung

· Darüber hinaus sind bei einem Verdacht des Seuchenausbruches folgende Sofortmaßnahmen vom Tierhalter zu ergreifen:

· Sofortige Absonderung des Geflügels,

· Information des Amtstierarztes (Tel. 0391/540 62 00) oder der Feuerwehr (0391/540 110)

· Alle Bürger, Tiere Geräte, Fahrzeuge und Materialien dürfen das Verdachtsobjekt nicht verlassen.

· Besucher oder andere Dritte dürfen das Objekt nicht betreten.

Die Aufhebung oder Änderung dieser Sofortmaßnahmen erfolgt durch den Amtstierarzt.

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