Vorgezogene Stallpflicht stellt Enten- und Gänsezüchter vor Probleme
Hamburg (aho) – Enten- und Gänsezüchter in Schleswig-Holstein und Niedersachsen bereitet die geplante vorgezogene Stallpflicht Probleme. „Wegen der angeordneten Stallhaltung erwarten wir kaum Nachwuchs“, sagte der Vorsitzende des schleswig-holsteinischen Landesverbandes der Rassegeflügelzüchter, Armin Eggers, am Montag dem NDR. Die Paarungszeit bei dem Wassergeflügel habe begonnen. „Enten und Gänse vermehren sich aber nicht in einem Stall, sie benötigen Auslauf und Wasser in ihrer Nähe“, so Eggers weiter. Der Geflügelwirtschaftsverband Schleswig-Holstein begrüßte dagegen eine vorgezogene Stallpflicht: „Sie ist sinnvoll, da schon die ersten Zugvögel wieder im Land sind“, sagte der Vorsitzende, Peter Goldnick laut NDR.
Die Gänsezüchter im niedersächsischen Landkreis Vechta, in dem allein mit 14 Millionen Tieren ein Großteil des deutschen Bedarfs produziert wird, hatten bereits im Vorfeld ihre Bedenken zur erneuten Stallpflicht geäußert. Auch hier wissen die Gänsemastbetreiber den Angaben zufolge nicht, ob sich ihre Tiere auch im Stall auf engstem Raum vermehren. Sie befürchten wirtschaftliche Einbußen durch steigende Produktionskosten, heißt es in einem Bericht des NDR.
Mit Datum 31.01.2006 hat die FAO eine umfassende Analyse der Situation bei der Vogelgrippe erstellt. Sie finden das 15-seitige PDF – Dokument (Sprache: Englisch) auf der AHO – Hauptseite unter dem Menüpunkt „FAO zu H5N1“. Zusätzlich werden weitere Dokumente zur Vogelgrippe in deutscher Sprache angeboten.