Regierungskoalition einigt sich auf Schweinehaltungsverordnung
Neubrandenburg / Berlin (aho) – Die Große Koalition hat sich auf bundeseinheitliche Regelungen für die Schweinehaltung geeinigt. „Die Vereinbarung wird den Erfordernissen des Tierschutzes gerecht und bedeutet keine Wettbewerbsnachteile für die Schweinehalter in Deutschland“, erklärte Gert Lindemann, Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, am Freitag im Gespräch mit dem Nordkurier. Eine entsprechende Schweinehaltungsverordnung sei in dieser Woche mit den Bundestagsfraktionen von Union und SPD abgestimmt worden und könne nach Verabschiedung im Bundesrat voraussichtlich noch im März dieses Jahres in Kraft treten, sagte Lindemann. Damit würde Deutschland Vorgaben der Europäischen Union (EU) umsetzen, zeigte sich der Staatssekretär gegenüber der Zeitung überzeugt. Ohne die Neuregelung hätten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Strafzahlungen an Brüssel gedroht.
Der 20-seitige Verordnungsentwurf der Bundesregierung, der der Berliner Redaktion der Zeitung vorliegt, schreibt zumindest in einigen Teilen strengere Standards vor als von der Europäischen Union gefordert. So muss beim Neubau von Schweineställen in Deutschland sichergestellt werden, dass Tageslicht durch Flächen einfallen kann, „die in der Gesamtgröße mindestens drei Prozent der Stallfläche entsprechen“. Bestimmte Stalltypen sind von der Regelung allerdings ausgenommen. Die EU verlangt kein Tages-, sondern lediglich künstliches Licht in Schweineställen. In anderen Punkten geht der Verordnungsentwurf dagegen nicht über die EU-Forderungen hinaus. So entsprechen die Vorgaben für die Breite von Spalten in Stallböden, auf denen Schweine gehalten werden, den in der entsprechenden EU-Richtlinie vorgeschriebenen Werten, berichtet die Zeitung.