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Veterinäramt Leer: Aufstallungspflicht für Geflügel wird kommen

Leer (aho) – Mit der Ausbreitung der Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, auf die Türkei steigt die Gefährdung für das EU-Gebiet. Mit allen Mitteln versuchen die zuständigen Behörden, ein Übergreifen auf die Bundesrepublik Deutschland zu verhindern. Dazu gehört, so Dr. Franz Efkes vom Veterinäramt des Landkreises Leer, Kontakte zwischen Hausgeflügel und Zugvögeln zu vermeiden. Eine einzige Unvorsichtigkeit von Reisenden durch mitgebrachtes vom Virus befallenes Geflügel oder Geflügelfleisch könne ebenso einen „Flächenbrand“ auslösen wie infizierte Zugvögel. Darum sei die Aufstallung des Hausgeflügels eine vertretbare und sinnvolle Maßnahme, die nach Einschätzung des Veterinäramtes kommen wird.

Die Aufstallungspflicht für die Zeit vom 1. März bis zum 30. April sei bereits in Planung. Sie betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Die Geflügelhalter – auch Hobby-Halter – sollten sich schon jetzt auf diese Situation einstellen und entsprechende Aufstallmöglichkeiten einrichten, lautet die Empfehlung des Veterinäramtes. Denn nach dem bisherigen Seuchenverlauf sei davon auszugehen, dass von der Vogelgrippe für unser Gebiet noch längere Zeit eine erhebliche Gefahr ausgeht, die auch für Menschen nicht ausgeschlossen werden kann.

Bisher wurde die Geflügelpest festgestellt in Indonesien, Kambodscha, Kasachstan, Kroatien, Laos, Malaysia, Mongolei, Nordkorea, Pakistan, Rumänien, Russland, Thailand, Türkei, Ukraine, Vietnam und Volksrepublik China einschließlich Hongkong.

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