Schweinepest bei Wildschweinen in der Nordeifel: Gefährdeter Bezirk wird ausgeweitet
Koblenz (aho) – Die Schweinepest in Nordrhein-Westfalen hat auf Rheinland-Pfalz übergriffen: Seit Ende Dezember wurde bei zwei Wildschweinen im Landkreis Ahrweiler der Erreger nachgewiesen. Grund sind die nach wie vor viel zu hohe Wildschweinbestände. Als Konsequenz wird das Land den bereits Ende letzten Jahres eingerichteten „gefährdeten Bezirk“ in der Eifel ausweiten. Das teilt das Landesuntersuchungsamt in Koblenz mit.
Einbezogen sind dann die gesamten Landkreise Ahrweiler und Daun, im Landkreis Bitburg-Prüm die Verbandsgemeinde Prüm sowie ein nördlicher Teil der Verbandsgemeinde Kyllburg, im Landkreis Cochem-Zell die Verbandsgemeinden Ulmen und Kaisersesch, im Landkreis Mayen-Koblenz die Verbandsgemeinde Vordereifel und Teile der Verbandsgemeinde Mendig sowie der Stadt Mayen.
In Nordrhein-Westfalen waren seit Oktober vergangenen Jahres insgesamt 26 Fälle von Schweinepest bei Wildschweinen nachgewiesen worden. Nach dem Auftreten der ersten Fälle in Nordrhein-Westfalen hatte das rheinland-pfälzische Umweltministerium unverzüglich eine Impfaktion entlang der Grenze durchgeführt.
Für das Jahr 2006 sind drei weitere so genannte Doppelimpfauslagen geplant. Die erste wird vom 3. bis 5. Februar sowie vom 3. bis 5. März stattfinden. Es folgen Impfungen im Sommer und Herbst. Das Impfgebiet in der Eifel deckt sich mit dem oben genannten „gefährdeten Bezirk“.
Auch in der Pfalz wird weiter geimpft; allerdings kann dort das Impfgebiet erheblich verkleinert werden, so dass nur noch die südlichen Landkreise betroffen sind. Der letzte Fall bei Wildschweinen im Gebiet „Pfalz“ wurde im November 2004 festgestellt.
Für die Bekämpfung der Schweinepest ist vor allem eine deutliche Reduktion der Wildschweinbestände sowie die strikte Einhaltung der Hygienevorschriften für Schweine haltende Landwirte und Jäger wichtig.
In der Region Eifel/Hunsrück wurden die Wildschweine von 2002 bis Oktober 2004 geimpft. Die neuerlichen Impfaktionen sollen die Zahl der immunisierten Wildschweine erhöhen, um so wieder schnell eine schützende Impfdecke aufzubauen.
Der gefährdete Bezirk in der Region Eifel/Hunsrück wurde bei Aufhebung der Restriktionen Ende März 2005 zum Monitoringgebiet erklärt. Daher wurden dort alle Wildschweine mit einem Gewicht von unter 30 kg virologisch auf Schweinepest untersucht. Hinzu kommen alle verendet aufgefundenen Tiere. Nach dem Auftreten der Schweinepestfälle in NRW hat Rheinland-Pfalz ein „Intensiv-Monitoringgebiet“ an der Grenze eingerichtet, um eine Ausbreitung der Seuche frühzeitig zu erkennen. Hier wurden alle Wildschweine serologisch und virologisch auf Schweinepest untersucht, unabhängig von Alter und Gewicht.
Mit der Einrichtung eines „gefährdeten Bezirks“ bzw. Impfgebiets sind Maßregelungen für Schweine haltende Betriebe und Jagdausübungsberechtigte verbunden: alle Wildschweine im Impfgebiet müssen serologisch und virologisch untersucht werden; das Ausfüllen eines Begleitscheins ist Pflicht; Wildschweine müssen in Annahmestellen verbracht und das negative Untersuchungsergebnis muss abgewartet werden; Aufbrüche und Kadaver müssen unschädlich beseitigt werden; klinische und blutserologische Untersuchungen für Hausschweine vor einem Verbringen müssen vorgenommen werden.