Großtierpraxis: Bioptivet sichert Versorgung mit Fütterungsarzneimitteln
Hamm (aho) – Ab dem 1. Januar 2006 ist die Herstellung von Fütterungsarzneimitteln ausschließlich in Mischfutterwerken mit einer Erlaubnis nach § 13 Arzneimittelgesetz zulässig. Wie die Firma bioptivet mit Sitz im Hamm auf Anfrage mitteilte, ist über die mit der Firma bela-pharm und der Firma bioptivet kooperierenden Mischfutterhersteller eine flächendeckende Versorgung mit Fütterungsarzneimitteln möglich.
Die Schritte für die Herstellung eines Fütterungsarzneimittels im Überblick:
– Der behandelnde Tierarzt verschreibt ein Fütterungsarzneimittel. Dazu steht auf der bela-pharm / bioptivet Vertriebsplattform eine umfangreiche Palette von Arzneimittel-Vormischungen zur Verfügung.
– Die Verschreibung wird einem Hersteller mit dem Status nach § 13 Arzneimittelgesetz zugeleitet.
– Das Fütterungsarzneimittel wird hergestellt und direkt zum Tierhalter transportiert.
– Der Tierarzt erhält wie bisher von bioptivet eine Vergütung entsprechend der Arzneimittel-Preisverordnung.
In diesem Zusammenhang betont die Geschäftsleitung der Firma bioptivet, dass folgende Spezialitäten exklusiv über die bela-pharm / bioptivet Vertriebsplattform angeboten werden:
– Aciphen 100% AMV (Amoxicillin) – Ampiciph 100% AMV (Ampicillin) – Neomycinsulfat 100%AMV – Oxytetracyclin 40 % AMV – Pulmodox 5% Premix (Doxycyclin) – Solvimuco AMV (Bromhexin) – TP 10% AMV (Tylosinphosphat) – Tylenterol (Tylosinphosphat und Zinkoxid) – Ivomec Prämix (Ivermectin) – Flubendazol für Geflügel
Eine Auflistung der mit der bioptivet kooperierenden Mischfutterhersteller finden sie hier. Ein PDF – Dokument mit einer Übersicht der von der bioptivet vertriebenen Arzneimittel-Vormischungen finden sie hier.