Neue EU-Vorschriften für Lebens- und Futtermittel
Brüssel/Berlin (aho/lme) – Am 1. Januar 2006 werden eine Reihe aktualisierter Lebens- und Futtermittelvorschriften in Kraft treten. Es handelt sich um das „Lebensmittelhygienepaket“, die Verordnung über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel, die Verordnung über amtliche Lebens- und Futtermittelkontrollen und die Verordnung über Futtermittelhygiene. Mit diesen sich gegenseitig ergänzenden Vorschriften sollen die EU-Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit gestrafft und harmonisiert werden. Ein zentraler Aspekt der neuen Rechtsvorschriften besteht darin, dass sämtliche Lebens- und Futtermittelunternehmer in erster Linie selbst dafür verantwortlich sind, dass die auf dem EU-Markt angebotenen Produkte den vorgeschriebenen Sicherheitsstandards entsprechen.
Markos Kyprianou, für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständiger EU-Kommissar, sagte: „Das neue Jahr bringt für die EU-Bürgerinnen und -Bürger mehr Schutz, wenn die neuen Vorschriften für Lebens- und Futtermittelsicherheit zur Anwendung kommen. Die Verbraucher können darauf vertrauen, dass von nun an die bestmöglichen Verfahren zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit an jedem Punkt der Produktionskette angewendet werden. Auch die Lebensmittelunternehmer und unsere Handelspartner profitieren von diesen Vorschriften, in denen die einzuhaltenden Regeln klargestellt und vereinfacht werden.“
Das im Jahr 2004 angenommene „Hygienepaket“ verbindet striktere, klarere und besser harmonisierte Bestimmungen über die Lebensmittelhygiene mit speziellen Regeln für die Kontrolle von tierischen Produkten, die für den menschlichen Verzehr gedacht sind. Auch für eingeführte Produkte werden von nun an dieselben Standards wie für EU-Waren gelten. Zur Überwachung der Standards sind Eigenkontrollprogramme der entsprechenden Unternehmen vorgesehen. Auch sollen auf EU- oder nationaler Ebene Leitfäden der guten Praxis erstellt werden, um die Lebensmittelunternehmer bei der praktischen Durchführung solcher Kontrollen zu unterstützen.
Das Hygienepaket und die Verordnung über amtliche Lebens- und Futtermittelkontrollen werden durch eine Reihe von Durchführungsbestimmungen ergänzt. Damit soll vor allem sichergestellt werden, dass die neuen Lebensmittelhygienevorschriften ohne übermäßigen Aufwand für die betroffenen Unternehmen umgesetzt werden können.