Leverkusener Veterinäramt: Keine Auffälligkeiten bei Geflügelpest
Leverkusen (aho) – Mit der Änderung der Geflügelpestschutzverordnung Mitte Oktober sind vom städtischen Veterinäramt in Leverkusen umfangreiche Untersuchungen und Kontrollen durchgeführt worden, die allesamt keine Auffälligkeiten ergeben haben. Ein besonderer Arbeitsschwerpunkt ist neben der Kontrolle auch die Beratung der Geflügelhalter, die verpflichtet sind, ihre Tiere noch bis zum 15. Dezember in Ställen zu halten. In begründeten Einzelfällen werden Betriebe von der Aufstallungspflicht befreit.
Mit Auftreten der Geflügelpest in Europa sind in Leverkusen bei den Gänse haltenden landwirtschaftlichen Betrieben große Absatzprobleme aufgetreten. Für den Leiter des Veterinäramtes, Dr. Kurt Molitor, ist die Zurückhaltung der Verbraucher unbegründet: “ Niemand sollte sich seinen traditionellen Gänsebraten zu Weihnachten verleiden lassen.“
Kontrollen von Wildvögeln und Reisebus
Bei umfangreichen Untersuchungen von Geflügelkotproben an Leverkusener Seen wurde kein Geflügelpestvirus nachgewiesen. Wildvögel zeigten keinerlei Verdacht auf die Erkrankung. Auch die Leverkusener Jäger haben bisher keine Auffälligkeiten bei Wildvögeln festgestellt. Die Untersuchungen eines auffälligen Schwans und eines Fischreihers verliefen negativ. Vom Veterinäramt wurde in Zusammenarbeit mit dem Zoll auch ein Fernreisebus aus Rumänien kontrolliert. Seitdem in Rumänien die Geflügelpest ausgebrochen ist, dürfen kein Geflügel, keine Geflügelteile und Erzeugnisse wie z. B. Federn oder sonstiges verdächtiges Material in die EU verbracht werden. Erfreulicherweise waren sowohl die Busunternehmen, wie auch die Passagiere über die Problematik der evtl. Einschleppung durch Geflügelmaterial gut informiert.
Auch die Leverkusener Geflügelhalter sind sehr kooperativ und verständnisvoll und halten sich an die Aufstallungspflicht wie bei Stichprobenkontrollen durch das Veterinäramt festgestellt wurde. In den vergangenen Wochen sind noch viele Geflügelhalter ihrer Pflicht nachgekommen, ihre Tierhaltung beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse anzumelden.
Die Meldung bei der Tierseuchenkasse ist von besonderer Bedeutung, da eventuell weitergehende Untersuchungen des Geflügels erforderlich werden, die mit Unkosten verbunden sind. Diese Unkosten tragen zum überwiegenden Teil das Land und die Tierseuchenkasse, wenn der Geflügelhalter seine Tiere dort gemeldet hat. Ansonsten muss der Geflügelhalter sowohl die Untersuchungskosten sowie auch die Laborkosten selbst aufbringen.