Newcastle Krankheit in rumänischer Hinterhofgeflügelhaltung
Bukarest / Paris (aho) – Aus Rumänien werden zwei Fälle von Newcastle Krankheit gemeldet. Wie das Internationale Tierseuchenamt (OIE) in Paris in einer Eilmeldung mitteilt, wurde die Virusseuche bei 170 Legehennen in einer Hinterhofhaltung ohne ausreichende Hygienevorkehrungen in Silistea, Landkreis Constanta festgestellt. Der Hennenbestand war nicht gegen das Virus der Newcastle Krankheit geimpft. Die überlebenden Tiere wurden umgehend getötet.
Gleichzeitig berichtet das OIE über den Nachweis des Newcastle – Virus bei einem verendeten Rebhuhn. Der Wildvogel wurde in Iazurile im Landkreis Tulcea (distrikt Salva Rusa) gefunden.
Die „Newcastle-Krankheit“ ist eine Viruserkrankung bei Geflügel, die auch auf Ziervögel und Papageien übergehen kann. Die Krankheit ist nach dem Tierseuchenrecht anzeigepflichtig und wird – da das Krankheitsbild an die Geflügelpest (Vogelgrippe) erinnert – auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet. Erkranktes Geflügel zeigt unter anderem Erscheinungen wie Fieber, Störungen in der Eiproduktion, Atemnot, Verdauungsstörungen und zentralnervöse Symptome. Im Falle eines Ausbruchs müssen die betroffenen Bestände getötet und unschädlich beseitigt werden. Die Erkrankung ist für den Menschen ungefährlich.
In Deutschland schreibt die Geflügelpest-Verordnung eine regelmäßige Newcastle-Impfung für jeden Hühner- und Truthühnerbestand vor. Dies gilt auch für Hobby-Haltungen. Die Impfung wird von Tierärzten vorrangig als Schluckimpfung angeboten, kann aber auch als Injektion verabreicht werden.
Die Einhaltung der Impfpflicht wird von den Mitarbeitern der zuständigen Behörden vor Ort regelmäßig kontrolliert. Unterlassungen können als Ordnungswidrigkeit gegen das Tierseuchengesetz mit einer Geldbuße geahndet werden.