Polizei Bad Oldesloe: Erhebliche Mängel bei Tiertransporten
Bad Oldesloe (aho) – Bereits am 11.11.05 führten Beamte des Schwerlasttrupps vom Polizeibezirksrevier Bad Oldesloe eine Verkehrskontrolle mit dem Schwerpunkt -Tiertransporte- durch. Anwesend war auch der Veterinär des Kreises Stormarn. Kontrolliert wurden laut Polizeibericht insgesamt 7 Tiertransporte; davon wurden 6 beanstandet.
Ein Viehtransporteur, unterwegs mit 9 Rindern, konnte die erforderliche Erlaubnis zum Transport von Wirbeltieren nicht vorlegen. Die Ermittlungen ergaben zudem, dass der entsendende Betrieb aus Niedersachsen bereits 15 Jahre ohne eine solche Erlaubnis Tiere transportiert hatte.
Ein Unternehmer aus dem Kreis Segeberg war mit 145 Schweinen auf dem Weg zum Schlachthof Perleberg. Zur Kontrollzeit befanden sich die Tiere bereits 12 Stunden auf dem LKW. Nutztiere auf dem Weg zum Schlachthof dürfen nicht länger als 8 Stunden transportiert werden. Das geplante weitere Zuladen von Tieren wurde untersagt; die direkte Fahrt zum Schlachthof angeordnet.
Ein 59jähriger Fahrer aus Brandenburg legte eine ungültige Fahrerlaubnis vor. Er hatte versäumt, die für die Verlängerung geforderte augenärztliche Bescheinigung beizubringen. Sowohl gegen den Fahrer, als auch den Halter wurde Strafanzeige erstattet.
Ein 52jähriger Viehhändler aus Hamburg transportierte zuviele Schlachtschweine ohne erforderliche Trenngitter.
Ein 38jähriger, unterwegs für ein Unternehmen aus dem Kreis Stormarn, transportierte u. a. offensichtlich nicht transportfähige Ferkel. Hier erwarten Fahrer und Halter eine Anzeige nach der Tierschutztransport-Verordnung.
Diverse Verstöße wurden bei einem Viehtransport festgestellt, der aus Mecklenburg-Vorpommern in Richtung Dithmarschen unterwegs war, um dort weitere Tiere zu laden. Jungbullen und weibliche Rinder wurden ohne Trennung transportiert; das Transportkontrollbuch war nicht ausgefüllt worden. Zudem konnte der 69jährige Fahrer, der für ein Unternehmen aus Bayern unterwegs war, die erforderliche Transporterlaubnis nicht vorlegen. Aufgrund der zu erwatenden langen Fahrtzeit nach Bayern wurde das sofortige Füttern und Tränken der Tiere angeordnet. Auch hier wurden Anzeigen gegen Fahrer, Unternehmer und einen Landwirt gefertigt. Die Bußgelder werden von den für den Unternehmens-Sitz zuständigen Bußgeldstellen festgelegt.
Nebenbei fiel noch ein überladener Kleintransporter auf. Der mit Lebensmitteln und Getränken beladene 2,8-Tonner wies ein tatsächliches Gewicht von 4,8 t auf, was einer Überladung von 71 Prozent entspricht. Fahrer, und auch der für die Beladung verantwortliche Halter, wurden ebenfalls angezeigt.