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Ab 1. Dezember können wieder Geflügelausstellungen genehmigt werden

Stuttgart (aho) – „Vor dem Hintergrund der bislang negativen Untersuchungsergebnisse, dem bundesweiten Ablauf der Aufstallungspflicht zum 15. Dezember 2005 und den positiven Erfahrungen der Bundesländer mit der Genehmigungspraxis, ist es vertretbar, Geflügelausstellungen in Baden-Württemberg unter Einhaltung der besonderen Sicherheitsbestimmungen der Geflügelpestüberwachungsverordnung zum 1. Dezember 2005 auf Antrag wieder zu genehmigen“, erklärte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Montag (21. November) bei einem Informationsbesuch des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts in Fellbach bei Stuttgart. Die Zulassung von Rassegeflügel zu einer Ausstellung, so Hauk , könne dann erteilt werden, wenn die Tiere mindestens 14 Tage vor der Ausstellung im geschlossenen Stall gehalten wurden und längstens zwei Tage vor der Ausstellung eine tierärztliche Untersuchung stattgefunden habe, wie dies in der bisherigen Fassung der Geflügelpestüberwachungsverordnung vorgesehen ist. Die Bundes-Eilverordnung verfügt eine Aufstallungspflicht bis zum 15. Dezember. „Es sieht so aus, als könne dies auch wie vorgesehen dann am 15. Dezember aufgehoben werden“, sagte Hauk . Nach Einschätzung des nationalen Referenzlabors, dem Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems , sei eine Verlängerung der Aufstallungspflicht über den 15. Dezember hinaus derzeit nicht erforderlich. Die Gefährdungslage könnte sich aber mit dem Rückzug der Zugvögel wieder verschärfen. „Spätestens im Frühjahr ist eine erneute Risikoeinschätzung unter Bewertung der Seuchenlage in den betroffenen Ländern, der Flugrouten des Vogelzuges sowie unter Einbeziehung der Monitoringergebnisse vor Ort erforderlich“, betonte Minister Hauk . Minister Hauk informierte sich bei seinem Besuch des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts über Ablauf und Erfahrungen der Wissenschaftler mit den Untersuchungen und Beobachtungen des Wild- und Hausgeflügelmonitorings in Baden-Württemberg. Als sogenanntes Frühwarnsystem werden seit September 2005 bundesweit Untersuchungen des Wildvogelbestandes durchgeführt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Untersuchung von freilebendem Wassergeflügel, insbesondere Wildenten, die als wichtigstes Reservoir des Erregers gelten, jedoch nur selten erkranken. In Baden-Württemberg werden die Wildenten anhand der Jagdstrecke in drei Schwerpunktregionen am Bodensee, Oberrhein und an der Donau verstärkt beprobt. Diese Gebiete spielen nach Einschätzung der Vogelwarte Radolfzell auch als Rast- bzw. Überwinterungsgebiet von Zugvögeln aus den von der Geflügelpest betroffenen westlichen Gebieten Russlands eine Rolle. Die Probenentnahme erfolgt mittels Kloakentupfer, einer einfachen Methode. Bei positiven oder fraglichen Testergebnissen der Screeninguntersuchungen erfolgen Abklärungsuntersuchungen, insbesondere die Typisierung der Influenzaviren, am nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Löffler-Institut ( FLI ) auf der Insel Riems . Bislang wurden neun Wildvogelproben aus Baden-Württemberg am FLI abgeklärt. Es wurde jedoch noch kein Influenzavirus vom gefährlichen Typ H5N1-Asia festgestellt. Diese Untersuchungsergebnisse sind notwendig, um einen Überblick über den Gesundheitsstatus der Wildvogelpopulation zu erhalten und um eine mögliche Infektion durch Zugvögel frühzeitig zu erkennen. „Für die Beschaffung und Entnahme des Probenmaterials zählen wir auf die bewährte Unterstützung durch die Jagdausübungsberechtigten und die Mitglieder der Vogelschutzverbände“, betonte Minister Hauk und forderte gleichzeitig nochmals dazu auf, die Probeneinsendung während der laufenden Jagdsaison bis Mitte Januar 2006 noch zu intensivieren. „Beim Wildvogelmonitoring wurden in Baden-Württemberg aus den ausgewiesenen Kontrollgebieten 171 Enten untersucht, landesweit liegt die Probenzahl unter Einbeziehung weiterer Wildvogelarten bereits bei derzeit 284 Tieren“, informierte Hauk . So wurden beispielweise auch Schwäne, Blesshühner, Gänse, verschiedene Singvögel, andere Wasservogelarten und einzelne Greifvögel untersucht. „Nach Einschätzung der Vogelwarte Radolfzell ist am Bodensee das Maximum des Zuzuges von Wasservögeln für diese Herbstsaison bereits abgeschlossen. Am Oberrhein ist der Vogelzug derzeit noch im Gange“, erläuterte Hauk . So seien relevante Arten wie Gänse und Enten am Oberrhein teilweise erst in den nächsten Wochen in größerer Zahl zu erwarten: Die hier überwinternden Saatgänse aus der Tundra Russlands kommen vor allem im Dezember an den Oberrhein oder auf die Baar und verbleiben bis Anfang März. Im Rahmen der bundesweiten Aufstallungspflicht für Nutzgeflügel in Auslaufhaltung wurden in Baden-Württemberg nur 50 Ausnahmegenehmigungen erteilt. Diese Betriebe unterliegen einer weitergehenden Untersuchungspflicht mittels Blutproben, der sich jedoch auch weitere Geflügelhaltungen auf freiwilliger Basis angeschlossen haben. Bisher wurden bereits 1520 Proben von Nutzgeflügel mit negativem Ergebnis untersucht.

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