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Stadt Gelsenkirchen beschlagnahmt überlagertes Fleisch

Gelsenkirchen (aho/lme) – Bei einer Routineuntersuchung durch einen amtlichen Fleischkontrolleur der Stadt Gelsenkirchen sind Ende Oktober 2005 in einem Tiefkühlhaus ca. drei Tonnen Roastbeef gefunden worden, dessen vom Hersteller angegebene Haltbarkeitsdatum abgelaufen war. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Ware mit einem veränderten um ein Jahr verlängerten Haltbarkeitsdatum ausgezeichnet worden war.

Die Ware wurde daraufhin vorläufig sichergestellt und Proben zur Untersuchung an das Chemische und Staatliche Veterinäruntersuchungsamt Münster übergeben.Das Aussehens des Fleisches ließ darauf schließen, das es nicht mehr verkaufsfähig war, die Untersuchung bestätigte diesen Verdacht. Eine der Proben entsprach nicht den rechtlichen Vorschriften und war für den menschlichen Verzehr ungeeignet.

Weitere Recherchen ergaben, dass eine in Gelsenkirchen ansässige Firma noch weitere 57 Tonnen Fleisch und Fleischzubereitungen in diesem Tiefkühlhaus lagert. Der überwiegende Anteil dieser Einlagerungsware besteht aus Putenhackfleisch mit Einfrierdatum aus dem Jahre 2002.

Eine weitere Kontrolle der Produkte durch den Leitenden Veterinärdirektor und einen Mitarbeiter des Veterinäramtes ergaben deutliche Hinweise auf eine Überlagerung der Ware, gekennzeichnet durch Geruchsabweichung und Ausbildung von oberflächlichem Gefrierbrand.

Da nach den derzeit vorliegenden Daten, insbesondere aufgrund der langen Lagerzeit, erhebliche Zweifel an der Verkehrsfähigkeit dieser Produkte bestehen, wurde sämtliche Ware durch das Referat Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Stadt Gelsenkirchen vorläufig sichergestellt.

Nach umfangreichen Vorermittlungen ist der Fall am 16. November 2005 an die Staatsanwaltschaft übergeben worden. Die Staatsanwaltschaft Essen hat die Ermittlungen aufgenommen und eine Durchsuchung der betreffenden Firma eingeleitet. Weitere intensive Nachforschungen der Stadt Gelsenkirchen, gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Essen, werden in den nächsten Tagen folgen.

Nach den bisherigen Erkenntnissen ist ein Großteil der im letzten halben Jahr abgeflossenen Ware an zwei Gelsenkirchener Betriebe gegangen. Noch vorhandene Warenbestände in diesen Betrieben, wie auch daraus hergestellte Fleischerzeugnisse, wurden sichergestellt. Die noch im Handel befindliche Ware wurde mittels einer Rückrufaktion von den Lieferbetrieben zurückgezogen. Auch diese Ware wurde vorläufig sichergestellt. Bis zur Klärung des Sachverhaltes bleiben sämtliche verdächtige Waren sichergestellt.

Nach den bisherigen Erkenntnissen sind gesundheitliche Gefahren durch den Verzehr solcher überlagerten Lebensmittel ausgeschlossen.

Allerdings geht die Stadt Gelsenkirchen davon aus, dass für den Verzehr durch den Menschen ungeeignete Lebensmittel in den Verkehr gebracht worden sind. (Art. 14 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit). Dieses ist nach dem Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts (Lebensmittel und Futtermittelgesetzbuch) in § 11 (Vorschriften zum Schutz vor Täuschung) und dem § 59 (Strafvorschriften) strafbewehrt.

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