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Brandenburg: Kein Hinweis auf Vogelgrippe bei Wildvögeln und Geflügel

Frankfurt/Oder (aho) – Im Rahmen des bundesweiten Frühwarnsystems zur Vogelgrippe wurden bisher im Landeslabor Brandenburg umfangreiche Laboranalysen bei Wildvögeln, Wildgeflügel und Wirtschaftsgeflügel durchgeführt. Bisher wurden keine Krankheitserreger der Vogelgrippe bei den untersuchten Tieren gefunden.

Das Bundesministeriums für Ernährung, Verbraucherschutz und Landwirtschaft hatte zur Vorbeugung gegen die Vogelgrippe im Oktober Laboruntersuchungen auf das Vorkommen von Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 angeordnet. Ergänzt werden die Vorsorgemaßnahmen durch die Kontrolle der Handelswege und des Reiseverkehrs, der Überprüfungen zur Einhaltung der Aufstallungspflicht für Geflügel sowie der Beschränkung von Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art.

Moderne Labordiagnostik erlaubt schnelle und sichere Ergebnisse

Die amtlichen Untersuchungsmethoden sind europaweit standardisiert und vereinheitlicht. In Deutschland wurden die Untersuchungsverfahren nach dem Tierseuchenrecht für alle Landeslabore verbindlich geregelt. Die Bestätigung von positiven Untersuchungsergebnissen aus den Bundesländern erfolgt im Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Insel Riems.

„Das Landeslabor Brandenburg als akkreditiertes Prüflabor garantiert mit seinen wissenschaftlichen Sachverständigen, seinem Laborfachpersonal und seiner modernen Labortechnik schnelle und sichere Untersuchungsergebnisse auch in der aktuellen Situation zum Schutz des Verbrauchers und zur Kontrolle der Tierseuchenlage“, versichert der Direktor des Brandenburger Landeslabors, Prof. Dr. Roland Körber.

Mittels molekularbiologischer Untersuchungsverfahren wird in Probematerial lebender Tiere und in Organmaterial gejagter oder verendeter Tiere das Erbmaterial des Vogelgrippevirus analysiert. Darüber hinaus kommt der Bruteitest zur Isolierung von Vogelgrippeviren aus Organmaterial tot aufgefundener Tiere zum Einsatz. Blutproben von Geflügel, für welches eine vollständige Haltung innerhalb geschlossener Ställe nicht möglich ist, werden mittels immunologischer Tests auf Antikörper (Abwehreiweißkörper) gegen das Vogelgrippevirus untersucht.

Bisher keine Anhaltspunkte für Vogelgrippevirus in Brandenburg

In bisher insgesamt 979 Proben bei Wildvögeln, Wildgeflügel und Wirtschaftsgeflügel wurden keine Hinweise auf das Vorkommen von Vogelgrippeviren in Brandenburg ermittelt.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Tierseuchenlage in Europa und der Bewertung des Risikos einer Einschleppung der Geflügelpest (Vogelgrippe, aviäre Influenza) durch Zugvögel nach Deutschland wurden stichprobenartig bisher 182 Proben von Zugvögeln im Rahmen der Beringungsaktion am Gülper See und in der Schorfheide Tupferproben aus dem Schnabel-/Rachenbereich und der Kloake entnommen. Bei allen Proben wurde ein negatives Ergebnis analysiert. Bei den Wildvögeln handelte es sich um Alpenstrandläufer, Schnepfenarten, Kibitze und Sandregenpfeifer aus nordeuropäischen Regionen.

Kontrolluntersuchungen an 62 Wildvögeln und Wildgeflügel aus Brandenburger Zoos und Heimattierparks ergänzen diese Erhebungen mit gleichem Ergebnis.

Von aufmerksame Bürgern und Jägern wurden 134 todaufgefundene Wildvögel bzw. gejagtes Wildgeflügel (Wildgänse, Wildenten, Fasane, Blesshühner) über die Veterinärämter an das Landeslabor zur Untersuchung abgegeben. Gezielte Analysen erbrachten auch in diesen Fällendurchweg negative Ergebnisse.

Seit 15. Oktober müssen von allen Geflügelbeständen, bei denen eine vollständige Haltung in geschlossenen Beständen nicht möglich ist, stichprobenartig Blutproben zur gezielten Kontrolle entnommen werden. Insgesamt 581 Proben von 46 Beständen aus 12 Landkreisen wurden mit negativen Ergebnis untersucht.

Das Landeslabor als unabhängige, staatliche Einrichtung des Landes Brandenburg mit seinen Laboratorien in Frankfurt (Oder), Potsdam, Cottbus, Kleinmachnow und Oranienburg zeichnet verantwortlich für amtliche Untersuchungen und Bewertungen auf den Gebieten des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, der Tierseuchen- und Tiergesundheitsüberwachung, der Chemikaliensicherheit, des Umweltschutzes sowie der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes.

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