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Lichtenstein: Sofortmassnahmen gegen Klassische Geflügelpest

Vaduz (aho) – Die Regierung von Lichtenstein hat heute (24. Oktober 2005) eine Verordnung über vorsorgliche Sofortmassnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest (Vogelgrippe) erlassen. Die Verordnung verfolgt das Ziel, die Einschleppung der Klassischen Geflügelpest in die liechtensteinischen Geflügelbetriebe zu verhindern. Zu diesem Zweck enthält die Verordnung ein Auslaufverbot für Hühnervögel, Schwimm- und Laufvögel, eine Registrierungspflicht für alle Geflügelhaltungen und ein Ausstellungsverbot.

Die Maßnahmen sind befristet bis zum 15. Dezember 2005 und entsprechen den Bestimmungen der gleichlautenden schweizerischen Verordnung, die ebenfalls am 25. Oktober 2005 in Kraft tritt. Die Pflicht zur Haltung in geschlossenen Haltungssystemen verhindert die Ansteckung durch Vögel, die mit der Vogelgrippe infiziert sind. Ausnahmebewilligungen sind im Einzelfall unter flankierenden Sicherheitsvorkehrungen und periodischen Kontrollen möglich. Die Registrierungspflicht aller Geflügelhaltungen zielt darauf ab, im Seuchenfall möglichst rasch die nötigen Maßnahmen ergreifen zu können. Das Verbot der Geflügelmärkte und -ausstellungen, die ein hohes Risiko für die Ausbreitung einer Seuche darstellen, bildet eine weitere Maßnahme, um deren Ausbruch a priori zu verhindern. Die vorübergehende Einschränkung der Freilandhaltung aufgrund dieser Verordnung hat keinen Einfluss auf die Beitragsberechtigung nach der Abgeltungsgesetzgebung.

Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen informiert die Geflügelhalter demnächst an einer Informationsveranstaltung.

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