Vogelgrippe: Eilverordnung tritt am Samstag in Kraft
Mönchengladbach (aho) – Weil nun auch in der Nähe von Moskau Fälle von Vogelgrippe festgestellt wurden, hat die Regierung bundesweit die Maßnahmen gegen die so genannte Geflügelpest verschärft. Auch in Mönchengladbach gilt jetzt eine Stallpflicht für Geflügel. Nicht nur gewerbliche Geflügelzüchter, sondern auch alle Hobbyhalter müssen ihre Tiere (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) jetzt im Stall halten.
Nach den bisher geltenden ersten Sicherheitsvorkehrungen wie Meldepflicht und Fütterungsverbot im Freien, dürfen nach der neuen, bundesweit gültigen Eilverordnung die Geflügelhalter ihre Tiere nicht länger im Freien halten. Die Stall- beziehungsweise Volierenpflicht beginnt spätestens am Samstag, 22. Oktober, und endet erst am 15. Dezember, wenn der Flug der Zugvögel abgeschlossen ist. Wichtiger Hinweis: Alle Tauben, sowie wildlebende Schwäne, Enten und Gänse sind nicht von der Verordnung betroffen.
Dem städtischen Veterinäramt sind bisher rund 500 Mönchengladbach Geflügelhaltungen mit insgesamt 12.000 Hühnern, 1.000 Gänsen, 600 Enten und 600 Puten gemeldet worden. Diese müssen jetzt, wo noch nicht geschehen, kurzfristig in Ställe untergebracht werden. „Wer sein Geflügel bisher nicht gemeldet hat, sollte dies unbedingt nachholen“, rät Dr. Ferdinand Schmitz vom Veterinäramt.
Dort wo eine Unterbringung im Stall nicht möglich ist, hat die Regierung Ausnahmen erlassen. Wer keine Gelegenheit zur so genannten Aufstallung hat, kann die Tiere auch in Volieren unterbringen. Dies muss allerdings beim Veterinäramt angezeigt werden, weil die Sicherungsmaßnahmen der Voliere überprüft werden müssen und eine tierärztliche Kontrolle der gehaltenen Tiere notwendig ist.
Für die Meldung von bisher noch nicht registrierten Geflügelbeständen, die Anzeige der Volierenhaltung und die Klärung von individuellen Fragen der Geflügelhalter oder von Verbrauchern stehen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung.