Geflügel muss bundesweit komplett in den Stall
Hannover (aho) – Nachdem gestern Abend bekannt wurde, dass auch in der Nähe von Moskau Geflügel mit Geflügelgrippeerregern identifiziert worden ist, gilt ab Sonnabend für die gesamte Bundesrepublik bis zum 15. Dezember ein komplettes Aufstallungsgebot. Darauf verweist das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wer Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) gewerblich oder privat hält, muss dafür Sorge tragen, dass diese ab Sonnabend, den 22.10.2005, im Stall sind. Diese Regel gilt unabhängig von der Bestandsgröße, das heißt auch kleine Haltungen sind davon betroffen, betont das Ministerium in einer Pressemitteilung.
Das Friederich-Loeffler-Institutes (Riems) hat in einer neuen Risikobewertung die Gefahr einer möglichen Einschleppung durch Zugvögel jetzt als mäßig bis hoch eingestuft. Diese Maßnahmen sind erforderlich, um das Risiko für die deutschen Geflügelbestände zu reduzieren. Hiermit wird laut Ministerium das bisherige regionale Stallhaltungsgebot, das in Niedersachsen seit 15. September galt, ersetzt. Sofern die Haltung in geschlossenen Ställen nicht möglich ist, sind anderweitige Schutzvorrichtungen, wie z. B. ein überstehendes Dach sowie Seitenbegrenzungen, die das Eindringen von Vögeln unterbinden, erforderlich. In diesem Fall muss ein Tierarzt diesen Bestand monatlich kontrollieren, diese Form der Haltung muss der zuständigen Veterinärbehörde des Landkreises mitgeteilt werden. Die Veterinärbehörden können im begründeten Einzelfall darüber hinaus weitere Ausnahmen genehmigen. In diesem Fall muss der Geflügelhalter zusätzlich eine Stichprobe seines Bestandes mindestens ein Mal auf Influenza Viren untersuchen lassen.
Fragen zu Einzelheiten beantworten die zuständigen Veterinärbehörden in den Landkreisen.