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Saarland: Freilandverbot für Geflügel im Saarland ab Samstag

Saarbrücken (aho) – „Nachdem das Vogelgrippe-Virus nunmehr Griechenland und damit die EU erreicht hat, ist eine bundesweite Aufstallung von Geflügel zum Schutz vor einer Ausbreitung des Vogelgrippe-Virus in Deutschland unumgänglich“, so der saarländische Gesundheitsminister Josef Hecken heute in einer Pressemitteilung.

„Ein Alleingang des Saarlandes hätte keinen Sinn gemacht. Jetzt wo faktisch alle Bundesländer an einem Strang ziehen und entweder eine komplette Aufstallung oder eine solche in Risikogebieten angeordnet haben, können wir erfolgreich den Ausbruch der Geflügelkrankheit verhindern“.

Auch wenn das Saarland nicht auf den großen Routen der Zugvögel liege und der Vogelflug derzeit von Nord nach Süd verlaufe, sollten alle möglichen Risiken ausgeschlossen werden. Bei Zugrundelegung von 25- bzw. 50 km-Radien um Rastplätze an größeren Flüssen und Biotopen ergibt sich ein nahezu landesweites Infektionsrisiko durch Wildvögel. Deshalb macht eine Abgrenzung nach Risikogebieten bei uns auch wenig Sinn, da ohnehin das ganze Land betroffen wäre.

Der saarländische Gesundheitsminister bekräftigte deshalb die Zielsetzung einer möglichst einheitlichen Vorgehensweise für ein bundesweites Aufstallungsgebot. Die Stallpflicht ist bis zum Ende des Vogelfluges Mitte Dezember befristet. Vor der Zugvogelwanderung im Frühjahr sollte auf der Grundlage neuer Risikobewertungen entschieden werden, ob eine nochmalige Aufstallung erforderlich sei. Das Aufstallungsgebot gilt ab Samstag, 22.10.2005. Ab diesem Tag gelten auch die weiteren schärferen bundesrechtlichen Maßnahmen. Betroffen von der Stallpflicht ist nach Angaben von Gesundheitsminister Josef Hecken jede Art von Haus- und Zuchtgeflügel, wie z. B. Hühner, Gänse, Enten oder Puten, nicht hingegen Tauben. Verstöße werden dem Minister zufolge in den ersten Tagen noch nicht geahndet. Ziel sei es vielmehr, die rund 5.000 Geflügelbesitzer mit ihren rund 250.000 Hühnern, Gänsen, Enten und Puten im Saarland zu beraten und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich auf die neue Lage einzustellen. Ausgenommen von der neuen Regelung sind Zier- und Heimvögel (z. B. Kanarienvögel, Papageien etc.). Verbraucherschutzbelange sind auf Grund des kurzen Zeitraums der Stallpflicht nicht berührt: Freilandeier dürfen deshalb weiterhin als solche verkauft werden, auch wenn sich die ansonsten freilaufenden Hühner vorübergehend im Stall befinden. Auch sollte auf Geflügelschauen im Saarland verzichtet werden, um größere Tieransammlungen und damit ein erhöhtes Infektionsrisiko zu verhindern. Die übrigen Schutzmaßnahmen

– Kontrollen am Flughafen Ensheim – Blutabnahme bei Geflügel – Beobachtung des Vogelfluges durch Ornithologen – Importverbot

gehen weiter. „Es gilt nach wie vor: kein Anlass zur Panik. Wir passen auf und tun alles, um die Übertragung vorzubeugen. Und zudem verlassen wir uns nicht allein darauf, sondern treffen alle erdenklichen Vorbereitungen zum Schutz von Menschen, damit wir beim heute noch unwahrscheinlichen Ausbruch einer Pandemie gerüstet sind. Die Gefahr ist erkannt und alle zuständigen Stellen sind bemüht, alles zu tun, um sie abzuwenden“.

Hinweis

Infektionen des Menschen mit Influenzaviren des Geflügels sind selten; lediglich bei sehr nahem Kontakt zu kranken Tieren kann es zu einer Infektion kommen. Der Erreger wird vor allem durch Kot und Sekrete übertragen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bisher nicht bestätigt. Der Verzehr von ausreichend erhitztem bzw. gekochtem Geflügelfleisch oder -produkten ist unbedenklich.

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