Hessen: Freilandhaltung in Zugvogel-Risikogebieten ist ab sofort verboten
Wiesbaden (aho) – „In dem gestern entschiedenen einheitlichen Vorgehen der Länder und des Bundes sind unsere Vorstellungen zur Abwehr der Vogelgrippe umgesetzt worden“, sagte Umweltminister Wilhelm Dietzel heute in Wiesbaden. „Im Vorgriff auf zu erwartende Eilverordnung des Bundes, die für das kommende Wochenende erwartet wird, werden noch heute folgende Maßnahmen per Erlass angeordnet: Die Freilandhaltung in Risikogebieten wird verboten und ist ab sofort umzusetzen. In Fällen, in denen eine Aufstallung nicht möglich ist, können die Ämter für Veterinärwesen Ausnahmegenehmigungen erteilen.“
Hessen hat vorerst zehn solcher Zugvögelrastgebiete definiert. Betroffen sind derzeit die kreisfreien Städte Wiesbaden, Frankfurt am Main, Offenbach und Kassel sowie einzelne Gemeinden im Wetteraukreis, im Kreis Groß-Gerau, Bergstraße, Main-Kinzig-Kreis, Landreis Offenbach, Rheingau-Taunus-Kreis, Main-Taunus-Kreis, im Landkreis Gießen, Landkreis Kassel, Landkreis Marburg-Biedenkopf und im Landkreis Waldeck-Frankenberg.
Die Eilverordnung des Bundes sieht auch vor, dass überregionale Geflügelausstellungen, -märkte und ähnliche Veranstaltungen nur noch unter strengen Auflagen möglich sind. Somit bleiben Lokalschauen und Kreisschauen weiterhin ohne besondere Auflagen möglich. „Unser Ziel, illegale Einfuhren zum Verkauf auf Märkten und Börsen zu unterbinden, wurde damit erfüllt“, so Dietzel abschließend.