Bundesweite Maßnahmen gegen die Vogelgrippegefahr
Hannover (aho) – Nach dem gestrigen Treffen von Vertretern der Veterinärbehörden der Bundesländer in Bonn wird nun neben Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern auch in den restlichen Bundesländern ein Stallhaltungsgebot für besondere Risikoregionen erlassen. Besondere Risikoregionen sind solche Gebiete, in denen Zugvögel, insbesondere Wassergeflügel aus Zentralasien, Ostasien, aus Gebieten um das Kaspische Meer oder um das schwarze Meer erfahrungsgemäß rasten, die den Vogelgrippenvirus einschleppen könnten.
Der niedersächsische Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hans-Heinrich Ehlen begrüßt die Einigung: „Ich sehe den Kurs, den wir in Niedersachsen mit unserem Stallhaltungsgebot, der so genannten „Aufstallung“, seit 15. September fahren, bestätigt. Wir haben für Niedersachsen nach der EU-Rechtslage und in Anbetracht der aktuellen Risikolage bereits das Bestmögliche getan.“
Für ein komplett landesweites Stallhaltungsgebot sieht der Minister im Einklang mit den anderen Bundesländern derzeit keine Notwendigkeit: „Wir haben die EU-Vorgaben zu beachten, die von einem risikoorientierten Ansatz sprechen. Die von dem Stallhaltungsgebot betroffenen Risikogebiete wurden von unseren Fachleuten schon Anfang September festgelegt. Die anderen Länder, die dies noch nicht getan haben, werden das nun nachholen.“
Für ein generelles Verbot von Geflügelmärkten, -schauen, u.ä. sieht der Minister derzeit keine Grundlage: „Wir haben bereits ein EU-weites Importverbot aus den von der Vogelgrippe betroffenen Ländern, so dass etwaige infizierte Tiere gar nicht zu uns auf die Märkte gelangen können. Stattdessen haben wir für solche Veranstaltungen besondere Überwachungs- und Hygieneauflagen, die jetzt noch verstärkt werden.“
In den nächsten Tagen wird eine EU-Entscheidung erlassen, deren Umsetzung von der Bundesregierung im Wege einer Eilverordnung auf die Bundesländer delegiert werden wird. Die Bundeseilverordnung wird voraussichtlich am Montag in Kraft treten und bis zum 15. Dezember gelten. Unter anderem müssen Tiere, die auf überregionalen Geflügelmärkten, -schauen u.ä. ausgestellt werden sollen, 14 Tage vorher nur noch in Ställen gehalten werden und der ausstellende Betrieb muss eine tierärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorweisen.
Grundsätzlich müssen schon nach bisheriger Rechtslage alle Geflügelmärkte, -schauen u.ä. bei der zuständigen Veterinärbehörde angezeigt werden. Überregionale Geflügelmärkte werden unter besonderen Beschränkungen vom Landesamt für Verbraucherschutz genehmigt.