Vogelgrippe: Länder sollen Risikozonen festlegen
Berlin / Brüssel (aho) – Heute wurde auf europäischer Ebene eine einheitliche, risikoorientierte Vorgehensweise zur Verstärkung der Schutzmaßnahmen vor dem Eintrag der Vogelgrippe vereinbart. Das teilte das Bundesverbraucherministerium heute in Berlin mit. Es sei vorgesehen, dass europaweit die zuständigen Behörden nach Abschätzung der jeweiligen Gefährdung durch Zugvögel (d.h. dem Verlauf von Vogelflugrouten und Rastplätzen von Wildvögeln) eine regionale oder landesweite Aufstallung des Geflügels anordnen können. Die Kommissionsentscheidung soll mit einer Eilverordnung unmittelbar in nationales Recht umgesetzt werden. Die Länder sind ermächtigt, im Vorgriff auf die Entscheidung der Kommission umgehend zu handeln. Die Bundesländer sollen deshalb die betroffenen Gebiete und die Bedingungen für die Stallhaltungspflicht kurzfristig festzulegen, damit die Brüsseler Vorgaben umgehend umgesetzt werden können. Die Kommission werde die angemessene Durchführung der Maßnahmen überprüfen, teilte das Ministerium mit. Die Umsetzung auf Länderebene soll auf möglichst einheitlichem Niveau geschehen.