Reisende und Vogelhalter weiterhin zu besonderer Achtsamkeit aufgefordert
Berlin (aho) – Vor dem Hintergrund der inzwischen bis in die Türkei vorgedrungenen Vogelgrippe fordert die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Reisende in betroffene Länder zu besonderen Vorsichtsmaßnahmen auf, um eine Einschleppung der für Vögel hochansteckenden Krankheit zu verhindern. So sollte in diesen Ländern der Kontakt zu Vögeln, rohen Geflügelprodukten oder der Besuch von Geflügelmärkten vermieden werden. Zur weiteren Information der Reisenden wurden vom Bundesverbraucherschutzministerium Merkblätter in mehreren Sprachen (u.a. in türkisch, russisch und chinesisch) erstellt, die auch am Flughafen Tegel ausliegen.
In Berlin werden rund 7.000 Stück Geflügel gehalten. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz fordert die Berliner Geflügelhalter erneut auf, die Haltungshygiene zu optimieren sowie geltende Rechtsnormen, u.a. die Registrierpflicht bei den zuständigen Veterinäraufsichtsämtern, unbedingt einzuhalten. Insbesondere sollte sicher gestellt werden, dass Hausgeflügel keinem direkten Kontakt zu Wildvögeln bzw. zu deren Ausscheidungen ausgesetzt ist. Fütterungen und Tränken sollten überdacht sein, bzw. möglichst nicht im Freien stattfinden. Im Ernstfall würden weitere Maßnahmen wie die vorübergehende Haltung der Vögel in Ställen bzw. die Überdachung von Freigehegen angeordnet werden.
Für die Berliner Bevölkerung besteht nach Meinung er Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz auch nach den aktuellen Ausbrüchen in der Türkei und in Rumänien weiterhin keine Gefahr, sich mit diesem Erreger zu infizieren, da der Erreger weder bei Nutz-, Zier- noch Wildvögeln in Berlin, und auch nicht in der gesamten EU nachgewiesen worden ist. Auch im Ernstfall würde sich die geringe Ansteckungsgefahr nur auf einen sehr kleinen Personenkreis wie Veterinäre oder Geflügelhalter beschränken, da hierzu intensivste Kontakte zu infizierten Vögeln nötig wären. Eine Gefährdung der Berliner Bevölkerung durch den Verzehr von Geflügelprodukten kann demnach ausgeschlossen werden, da aufgrund von Importverboten aus den betroffenen Gebieten keine Geflügelprodukte in die EU eingeführt werden. Darüber hinaus würde durch die Zubereitung der Erreger sicher abgetötet. In diesem Zusammenhang verweist die Senatsverwaltung noch einmal ausdrücklich darauf, dass die von Wissenschaftlern befürchtete Grippepandemie nicht von dem bisher in Asien bei Vögeln nachgewiesenen Erreger ausgelöst werden kann, da dieser Erreger nicht von Mensch zu Mensch übertragbar ist.