Bayern: Geflügelmärkte und Vogelbörsen ab nächstem Montag verboten
München (aho) – Als weitere Vorsorgemaßnahme zum Schutz vor der Vogelgrippe hat das Bayerische Verbraucherschutzministerium angeordnet, dass bereits ab kommenden Montag in Bayern keinerlei Geflügelmärkte, Vogelbörsen und -Ausstellungen mehr stattfinden dürfen. Die Anordnung ist unbefristet und soll größere Tieransammlungen und damit ein künstliches Infektionsrisiko verhindern.
In diesem Fall wie auch bei der Aufstallungspflicht befürwortet Bayern ein bundeseinheitliches Vorgehen. Der Bayerische Verbraucherschutzminister Schnappauf hat sich deshalb bereits in einem Schreiben an Bundesminister Trittin gewandt und gefordert, unverzüglich eine deutschlandweite Stallpflicht für Geflügel bis zum 15. Dezember anzuordnen. Sollte dies nicht zeitnah geschehen, wird Bayern Schnappauf zufolge eine eigene Anordnung erlassen. „Eine Einschleppung des Virus über Wildvögel nach Deutschland kann nicht ausgeschlossen werden. Um eine Infektion der deutschen Geflügelbestände durch Zugvögel zu verhindern, sind Vorsorgemaßnahmen notwendig. Hier ist ein schnelles Handeln des Bundes gefordert. Notfalls wird Bayern den Stallzwang selber regeln“. Die Stallpflicht solle zunächst bis 15. Dezember befristet werden, da der Vogelzug bis dahin abgeschlossen ist. Vor der Zugvogelwanderung im Frühjahr werde auf der Grundlage neuer Risikobewertungen entschieden, ob eine nochmalige Aufstallung erforderlich sei.