Bayern will EU-weites Freilandverbot für Geflügel
München (aho) – Bayern strebt ein bundeseinheitliches bzw. möglichst EU-weites Aufstallungsgebot an und verschärft nochmals seine Vorsorgemaßnahmen gegen die Vogelgrippe. Dies betonte heute Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf in München nach einer Sitzung des bayerischen Krisenstabs zusammen mit Geflügelverbänden und Tierseuchenexperten. Schnappauf: „Das größte Risiko geht nach Einschätzung der Experten vom illegalen Geflügel-Importen aus. Bayern wird deshalb in diesem Bereich seine bisher getroffenen Maßnahmen konsequent verschärfen, beispielsweise durch verstärkte Kontrollen an den Flughäfen, mobile Kontrollteams sowie die Untersuchung von 900 Geflügelhaltungsbetrieben“. Die Einfuhr von Geflügelfleisch und Geflügelprodukten sowie lebender Vögel und unbehandelter Federn aus der Türkei ist nach den Worten des Ministers verboten. Schnappauf erneuerte darüber hinaus den Appell an Reisende in von Vogelgrippe betroffene Gebiete, keine Ziervögel, Geflügelprodukte oder Federschmuck als Urlaubserinnerung mitzubringen: „Sonst können Reisende ohne ihr Wissen das Virus im Gepäck haben und unsere Tierbestände gefährden. Wer mit Absicht illegal importiert, handelt absolut verantwortungslos. Die Gefahr der Einschleppung durch Zugvögel ist momentan dagegen nach der neuesten Risiko-Analyse des Friedrich-Löffler-Instituts eher als gering einzustufen.“ Der Minister wies in diesem Zusammenhang auch auf die fachliche Einschätzung der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut hin, die eine Ausweitung von Grippeschutzimpfungen unter den aktuellen Voraussetzungen nicht für erforderlich hält.
Heute wurden aus aktuellem Anlass folgende weitere Maßnahmen veranlasst:
· Verschärfte Kontrollen an den Flughäfen München und Nürnberg und unverzügliche personelle Verstärkung der Grenzkontrollstelle um bis zu 10 Personen bzw. des Bereitschaftsdienstes der zuständigen Veterinärbehörden. Ziel ist, den Reiseverkehr intensiv auf illegale Importe von lebendem Geflügel und Geflügelprodukten zu kontrollieren, insbesondere aus sog. Risikoländern d.h. in denen Vogelgrippe amtlich bestätigt wurde.
· Verstärkte Information durch mehrsprachige Informationsblätter, die an solche Reise- und Busunternehmen sowie in Zügen verteilt werden, die schwerpunktmäßig den osteuropäischen Raum bedienen
· Intensive Zusammenarbeit der Veterinärverwaltung mit den insgesamt 12 mobilen Kontrollteams des Zolls, die flächendeckend in Bayern im Einsatz sind.
· Ab sofort dürfen Geflügelmärkte, Vogelbörsen und Ausstellungen in ganz Bayern mit Geflügel aus Freilandhaltungen nur beschickt werden, wenn sie im Besitz einer gültigen amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung sind. Bisher galt dies nur für Tiere aus Drittländern, nicht aber für Tiere aus Bayern.
· Bereitstellung eines Kontingentes von 3.000 Therapieeinheiten eines antiviralen Medikamentes für das unmittelbar zur Bekämpfung eines Vogelgrippe-Ausbruches eingesetzte Personal aus Gründen des Arbeitsschutzes. Schutzkleidung (Mundschutz, Schuhe etc.) ist bereits in ausreichendem Umfang vorrätig.
· Die Untersuchung von ca. 900 untersuchungspflichtigen G eflügelhaltungsbetrieben mit einem Gesamtumfang von ca. 14.000 Proben. Die anfallenden Kosten in Höhe von 60.000 Euro werden vollständig vom Freistaat übernommen.
Zusatzinformationen
Infektionen des Menschen mit Influenzaviren des Geflügels sind selten; lediglich bei sehr nahem Kontakt zu kranken Tieren kann es zu einer Infektion kommen. Der Erreger wird vor allem durch Kot und Sekrete übertragen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bisher nicht bestätigt. Der Verzehr von ausreichend erhitztem bzw. gekochtem Geflügelfleisch oder – produkten ist unbedenklich. Wegen der schnellen Wandlungsfähigkeit des Vogel-Influenzavirus ist nicht auszuschließen, dass sich aggressivere Subtypen bilden, die ein höheres Erkrankungsrisiko für andere Tierarten oder den Menschen haben. In Abstimmung mit Fachleuten und Wissenschaftlern wird die aktuelle Situation laufend neu bewertet.