Baden-Württemberg verfügt weitere Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe
Stuttgart (aho) – „Eine Allgemeinverfügung über ergänzende Schutzmaßnahmen, um den Ausbruch der klassischen Geflügelpest (Vogelgrippe) beim Nutzgeflügel zu verhindern, wurde für Baden-Württemberg erlassen“, teilte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (13. Oktober) in Stuttgart mit. „Mit dieser Verfügung soll die hochansteckende Viruskrankheit verhindert oder ein mögliches Auftreten der Vogelgrippe im Anfangsstadium sofort entdeckt werden“, betonte Minister Hauk.
Betroffen sind in erster Linie die Halter von Hühnern, Perlhühnern, Puten, Enten, Gänsen, Fasanen, Rebhühnern, Wachteln oder Laufvögeln, die im Freiland gehalten werden oder einen Auslauf haben. Die Tierhalter werden aufgefordert, ihren Tierbestand und die Haltungsform umgehend dem Veterinäramt bei den Land – oder Stadtkreisen zu melden. Des weiteren sind Vorkehrungen zu treffen, um den Kontakt dieser genannten Geflügelarten mit wildlebendem Wassergeflügel zu vermeiden. Deshalb sollte nicht im Freien gefüttert werden, sofern dort ein Kontakt mit Wildvögeln entstehen könnte. Das gelte auch für Gewässer, falls diese als Tränke oder Schwimmgelegenheit genutzt würden. Außerdem seien Ausläufe so einzufassen, dass Tiere nicht entweichen können. Die Allgemeinverfügung legt zudem fest, dass die Halter eine vogelsichere Aufstallung des Geflügels für den Fall des Verdachts oder des Ausbruchs der Klassischen Geflügelpest vorbereiten.
„Intensivere Kontrollen des Reiseverkehrs aus den betroffenen Ländern durch den Zoll und die Veterinärämter erfolgen bereits, um die Einschleppung des hochansteckenden Erregers der Vogelgrippe durch illegale Einfuhr von lebenden Vögeln und von Vögeln stammenden Erzeugnissen wie beispielsweise Federn und Jagdtrophäen, zu verhindern“, so Hauk gegenüber der Presse. Auf Grund der jüngsten Erkenntnisse in der Türkei und Rumänien und dem bereits verhängten Importverbot der EU werden vor allem Schwerpunktkontrollen beim Reiseverkehr aus der Türkei und Rumänien an den Flughäfen in Baden-Württemberg durchgeführt.
Als weitere vorsorgliche Schutzmaßnahme ist ein „Monitoringprogramm für Hausgeflügel“ initiiert worden. Ab dem 15. Oktober bis zum 15. Dezember 2005 müssen Nutzgeflügelbestände in Auslauf- beziehungsweise Freilandhaltung ab einer Bestandsgröße von insgesamt 100 Tieren untersucht werden. Betroffen seien davon zirka 600 Betriebe in Baden-Württemberg. Die Laboruntersuchungen werden an allen vier Untersuchungseinrichtungen des Landes in Heidelberg, Stuttgart, Freiburg und Aulendorf kostenlos durchgeführt.
Außerdem habe Baden-Württemberg als „Frühwarnsystem“ für das Auftreten der Vogelgrippe ein umfangreiches Monitoring der Wildvögel vorgesehen. „In Abstimmung mit dem nationalen Referenzlabor und der Vogelwarte Radolfzell wurden die drei Regionen Bodensee, Donauverlauf und mittlerer Oberrhein in Baden-Württemberg für das Wildvogelmonitoring ausgewiesen“, erläuterte Hauk. Zunächst sollen 450 Vögel, schwerpunktmäßig der Entenarten Tafelente und Reiherente sowie die Stockentenpopulation, auf Erreger der Vogelgrippe untersucht werden. Auch Berufsfischer am Bodensee und die Naturschutzverbände sind auf freiwilliger Basis aufgefordert, aufgefundene tote Vögel in Untersuchungslabors oder der Vogelwarte Radolfzell zu geben.