NRW: Verständigung über Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Düsseldorf (aho) – Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium hat sich mit dem Rheinischen Landwirtschaftsverband und dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband auf Eckpunkte für eine Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verständigt. Eine von Minister Eckhard Uhlenberg und den Präsidenten der Landwirtschaftsverbände eingesetzte Arbeitsgruppe unter Leitung von Staatssekretär Alexander Schink hatte den rechtlichen Rahmen für eine leistungsfähige Land- und Ernährungswirtschaft überprüft, um überflüssige und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe hemmende Regelungen zu beseitigen.
Uhlenberg zeigte sich erfreut über die Einigung. „Eine neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist dringend erforderlich, weil es die rot-grüne Bundesregierung in den vergangenen Jahren nicht geschafft hat, die EU-Schweinehaltungsrichtlinie in Deutschland korrekt umzusetzen“, sagte der Landwirtschaftsminister. Die Europäische Kommission habe bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Uhlenberg: „Auch die Anforderungen für Legehennenhaltung müssen geändert werden, weil die herkömmliche Käfighaltung nur noch bis zum 31. Dezember 2006 erlaubt ist. Für die Mehrzahl unserer Betriebe sind gegenwärtig keine ökonomisch tragfähigen und praxisgerechten Alternativen zulässig. Wir wollen möglichst schnell weg von der Käfighaltung und hin zu tierschutzgerechteren Haltungssystemen. Die Alternativen zur Käfighaltung können aber nicht allein die Freiland- und Bodenhaltung sein. Das geht an den wirtschaftlichen Realitäten vorbei. Mit den Kleingruppenvolieren, die über Sitzstangen und ein Staubbad verfügen, lassen sich Tierschutz und tierhygienische Aspekte in Einklang bringen.“
Ministerium und Verbände einigten sich darauf, die EU-Vorgaben grundsätzlich eins zu eins umzusetzen. In den Bereichen, in denen die landwirtschaftliche Praxis beim Tierschutz schon weiter ist, als es die EU vorschreibt, sollen die Anforderungen allerdings den Stand der Technik widerspiegeln. So wird es bei den Schweinen strengere Vorschriften für den Tageslichteinfall und für das Platzangebot geben. Statt der von der EU vorgeschriebenen 0,65 Quadratmeter pro Mastschwein sind aus nordrhein-westfälischer Sicht 0,75 Quadratmeter pro 100 Kilogramm Mastschwein erforderlich. Bei den Legehennen soll das Käfighaltungsverbot nicht erst ab dem 1. Januar 2012 greifen, sondern zum 1. Januar 2007. Für die Betriebe, die auf die Kleingruppenvolieren umstellen wollen, soll es Übergangsfristen bis 2009 geben. „Wir werden die Änderungen rasch in den Bundesrat einbringen, damit die Betriebe Planungssicherheit bekommen“, so der Minister.
Die Arbeitsgruppe hat sich außerdem mit der Novellierung der Düngeverordnung beschäftigt, die bisher nach Ansicht der Europäischen Kommission die EU-Nitratrichtlinie nicht ausreichend umsetzt. Es besteht Einvernehmen zwischen dem Ministerium und den Verbänden, die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie eins zu eins in deutsches Recht zu überführen und die Düngeverordnung so einfach wie möglich zu gestalten.
Das Landwirtschaftsministerium und die Verbände haben sich auch auf die Eckpunkte und Leitlinien für die Weiterentwicklung des NRW-Programms ‚Ländlicher Raum‘ ab 2007 verständigt. Ziel ist es, ein Förderprogramm zu entwickeln, das die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft stärkt, Arbeitsplätze sichert und schafft und die Vorteile des Kooperationsprinzips nutzt, bei dem die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft für Umwelt und Naturschutz angemessen honoriert werden. Uhlenberg: „Die neue Landesregierung wird die Förderprioritäten dabei künftig ausgewogener setzen und damit neue Impulse für Wachstum und Beschäftigung im ländlichen Raum geben.“