Stadt Braunschweig: Geflügel bis Ende November in geschlossenen Ställen
Braunschweig (aho) – Mit Wirkung vom 15. September 2005 ist die Niedersächsische Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest geändert worden. Danach sind auch in der Stadt Braunschweig Hühner, Perlhühner, Truthühner, Enten oder Gänse bis zum 30. November in geschlossenen Ställen zu halten. Hiervon kann abgewichen werden, wenn eine überstehende dichte Abdeckung nach oben sowie seitliche vogelsichere Seitenbegrenzungen vorhanden sind und eine monatliche tierärztliche Untersuchung durchgeführt und dokumentiert wird.
Ist eine Stallhaltung oder eine Haltung mit Abdeckung und Seitenbegrenzungen nicht möglich, werden aber andere Maßnahmen zur Absonderung des Geflügels vorgenommen, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Diese ist bei der Abteilung Veterinärwesen der Stadt Braunschweig zu beantragen. Wer solch eine Genehmigung erhält, hat sein Geflügel einer monatlichen Gesundheitsuntersuchung zu unterziehen und muss eine serologische Untersuchung auf Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 durchführen lassen und dokumentieren.
Generell gilt: Geflügel darf nur so gefüttert und getränkt werden, dass Futter- u. Tränkstellen gegen wild lebende Vögel geschützt sind. Ausläufe sind so einzufrieden, dass das Geflügel nicht entweichen kann und Gewässer ausgegrenzt werden. Verstöße gegen die Geflügelpestverordnung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.