Stadt Bielefeld: Vorsorge gegen den Vogelgrippevirus
Bielefeld (aho) – Aus Sorge vor einer möglichen Einschleppung des Vogelgrippevirus durch rastende Zugvögel während des Vogelzuges hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Eilverordnung erlassen. Damit soll erreicht werden, dass wildlebende Vögel möglichst frühzeitig vor einem eventuellen Ausbruch untersucht werden und die Betriebe mit freilaufendem Geflügel besondere Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.
So werden Jäger aufgefordert, nach dem Erlegen von Enten und Gänsen Proben zu Untersuchungszwecken zu entnehmen. Das Veterinäramt der Stadt Bielefeld bittet besonders die an der jährlichen Bestandsreduzierung der Enten am Obersee beteiligten Jäger um Mitwirkung bei der Probenentnahme. Ein gehäuftes Auftreten von krankem oder verendetem wildlebendem Geflügel soll unverzüglich gemeldet werden. Tot aufgefundene untersuchungsfähige Gänse und Enten sind an das zuständige Veterinäramt weiterzugeben.
Landwirte und Hobbygeflügelhalter mit mehr als 100 Stück Geflügel, die ihre Tiere nicht ausschließlich in geschlossene Ställen halten, dürfen die Auslaufhaltung weiterhin nur betreiben, wenn sie die Tiere auf eigene Kosten serologisch auf die Influenza A-Virus-Subtypen H 5 und H 7 untersuchen lassen. Das Veterinäramt Bielefeld empfiehlt die Aufstallung des Geflügels als sichere und kostengünstige Alternative zum Schutz vor einer Ansteckung durch Wildvögel. Eine direkte Aufstallungsverpflichtung ergibt sich nach der NRW-Verordnung bisher aber nur in bestimmten Gemeinden wie der Stadt Petershagen.
Darüber hinaus gilt ein allgemeines Fütterungsverbot des Nutzgeflügels (Hühner, Perlhühner, Puten, Enten und Gänse) im Freien. Zudem sollte das Futter nicht im Freien gelagert werden und die Umgebung von Stall und Futterlager keine Verschmutzungen aufweisen. Wasserflächen sollen vom Auslauf ausgegrenzt und Oberflächenwasser nicht als Tränke verwendet werden.
Das Veterinäramt Bielefeld bittet besonders die Besucher der Bielefelder Parks, wildlebende Enten und andere Wasservögel bis auf weiteres nicht zu füttern, da ein überreiches Futterangebot Zugvögel zur Rast verlocken könnte und möglicherweise Erreger des Vogelgrippe eingeschleppt werden. So gilt im Heimat-Tierpark Olderdissen ab Donnerstag, 15. September, ein generelles Freilandfütterungsverbot. Dies bedeutet, dass vorrübergehend kein Wildfutter über die Futterautomaten erhältlich ist. Natürlich dürfen die Tiere ebenfalls nicht, wie auch sonst, mit mitgebrachten Leckereien gefüttert werden. Als weitere Konsequenz müssen freilaufende Hühner und einige Gänse- bzw. Entenarten eingefangen und unter „Verschluss“ gehalten werden.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Pflichten für die Geflügelhaltung.