Vogelgrippe: Maßnahmen für den Ernstfall verabschiedet
(lid) – Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) der Schweiz hat ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Vogelgrippe verabschiedet. So soll etwa die Freihaltung von Geflügel in der Schweiz verboten werden, falls die Vogelgrippe in einem Nachbarland ausbricht. Die Maßnahmen würden stufenweise ergriffen, erklärte BVET-Sprecher Franz Geiser gemäss der Nachrichtenagentur SDA. Je mehr sich die Vogelgrippe der Schweiz nähere, desto weitgreifender seien die Maßnahmen. Das Maßnahmenpaket wurde zusammen mit Verbänden und Unternehmen der Geflügelbranche erarbeitet. Bereits jetzt startet das BVET mit der Überwachung von Zugvögeln, die in der Schweiz überwintern. Die Überwachung erfolgt zusammen mit der Schweizerischen Vogelwarte Sempach, dem Nationalen Referenzlabor für Geflügel- und Kaninchenseuchen in Zürich, sowie dem Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe in Mittelhäusern BE. Ziel ist es, Vögel mit dem Virus schnell zu identifizieren. Experten schätzen das Risiko, dass erkrankte Zugvögel bis in die Schweiz gelangen, allerdings als klein ein: Die Schweiz liegt am Rande der Hauptroute der Vögel, welche aus dem von der Vogelgrippe betroffenem Gebiet in Russland kommen. Auch schafft es ein infizierter Vogel kaum, weite Strecken zurückzulegen. In Asien sind an dem Virus bislang mehr als fünfzig Menschen gestorben. Ansteckungen bei Vögeln waren diesen Sommer auch in Russland und Kasachstan nachgewiesen worden. Für die Schweiz gilt ein Importverbot von lebendem Geflügel und Geflügelfleisch aus allen von der Vogelgrippe betroffenen Ländern.