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Niedersachsen: Freilandverbot für Geflügel in gefährdeten Regionen

Hannover (aho) – Der Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hans-Heinrich Ehlen hat heute ein Aufstallungsgebot für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter erlassen. Ab 15. September darf sich während der Zugvogelzeit bis zum 30. November alles Geflügel (Hühner, Perlhühner, Truthühner, Enten, Gänse), das sich in besonders von Zugvögeln aufgesuchten Regionen befindet, nicht im Freien aufhalten. Diese Maßnahme wurde erlassen, um dem Risiko der Einschleppung der Vogelgrippe durch Zugvögel zu begegnen.

Geflügelhalter haben für die Dauer des Aufstallungsgebotes ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorkehrungen zu halten, die das Eindringen von Wildvögeln durch eine überstehende Abdeckung und vogelsicheren Seiten zuverlässig verhindert. Wird Geflügel unter solchen Schutzvorkehrungen gehalten, muss ein Tierarzt diesen Bestand mindestens einmal im Monat überprüfen. Sollten diese Maßnahmen im begründeten Einzelfall nicht möglich sein, kann eine Ausnahme durch den zuständigen Landkreis genehmigt werden. Diese Einzelmaßnahme muss einen ähnlichen hohen Schutz vor dem Kontakt mit Zugvögeln bieten. Hierbei muss dann auch eine monatliche Gesundheitsüberwachung und zusätzlich eine Laboruntersuchung auf Vogelgrippe stattfinden. Das Geflügel darf generell nur so gefüttert und getränkt werden, dass sich keine wildlebenden Vögel unter den Bestand mischen können.

Die Vogelgrippe breitet sich zunehmend aus. Neuausbrüche wurden in Kambodscha, Indonesien, China und Thailand verzeichnet. Sehr schnell erfolgte die Verschleppung nach Kasachstan und Russland. In fünf Dörfern im südlichen Teil des Landes der Region Novosibirsk ereignete sich der Ausbruch bei nicht kommerziell im Freiland gehaltenem Geflügel. Berichten zufolge gibt es weitere Ausbrüche bei Hausgeflügel in mehreren Regionen Sibiriens. „Für alles Geflügel in den besonders gefährdeten niedersächsischen Regionen muss gewährleistet sein, dass es nicht in Kontakt mit möglicherweise infizierten Zugvögeln gelangt. Deshalb muss das Geflügel für die Zugvogelzeit in den Stall.“, erläuterte Minister Ehlen seine Entscheidung. Die besonders gefährdeten Regionen in Niedersachsen wurden unter Berücksichtigung der bekannten Vogelrastplätze, Gewässernähe und Geflügeldichte ermittelt.

In Niedersachsen stehen ca. 72 Mio. Stück Geflügel in etwa 22.000 Beständen (ca. 60 % des Wirtschaftsgeflügels bundesweit). In den Niederlanden mit einem vergleichbaren Geflügelbestand von ca. 90 Mio. Stück mussten anlässlich des Geflügelpestgeschehens im Jahre 2003 ca. 30 Mio. Tiere getötet werden. Hier besteht schon seit dem 22.08.2005 ein Aufstallungsgebot.

Das Landwirtschaftsministerium rät vor allem den privaten Geflügelhaltern, ihre Stallkapazitäten zu überprüfen. Falls die eigenen Gehege in Einzelfällen nicht ausreichen könnten, sollte man sich bereits jetzt z.B. nach leerstehenden Ställen und Scheunen in der Nachbarschaft erkundigen bzw. rechtzeitig mit dem Bau von vogelsicheren Volieren mit dichter Abdeckung nach oben beginnen. Verstöße gegen die Verordnung können mit 25.000 EUR Bußgeld geahndet werden, zudem können im Seuchenfall auch zivilrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.

Die betroffenen kommunalen Körperschaften:

1. Die Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Harburg, Leer, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Nienburg (Weser), Oldenburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Schaumburg, Stade, Vechta, Verden, Wesermarsch und Wittmund.

2. Die Städte Barsinghausen, Bramsche, Braunschweig, Delmenhorst, Einbeck, Emden, Garbsen, Hemmingen, Laatzen, Neustadt am Rübenberge, Northeim, Pattensen, Salzgitter, Sarstedt, Schneverdingen, Seelze, Wilhelmshaven, Wolfenbüttel und Wunstorf sowie die Gemeinden Baddeckenstedt, Bad Essen, Belm, Bispingen, Bohmte, Burgdorf (Landkreis Wolfenbüttel), Cramme, Cremlingen, Elbe, Flöthe, Haverlah, Neuenkirchen (Landkreis Soltau-Fallingbostel), Ostercappeln, Sickte und Wallenhorst.

3. Die Samtgemeinden Artland, Bersenbrück, Fürstenau und Neuenkirchen (Landkreis Osnabrück).

Eine Karte der betroffenen Regionen kann auf der AHO – Hauptseite auf der Linken Navigationsleiste unter „Karte NDS Freilandverbot“ als PDF – Dokument eingesehen werden.

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