Kreis Wesel: Maßnahmen gegen Geflügelpest
Wesel (aho) – Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg hat landesrechtliche Schutzmaßnahmen gegen eine mögliche Geflügelpest angekündigt. Die NRW-Verordnung, die die Einzelheiten regelt, steht zwar noch aus, aber bereits jetzt werden die Veterinärämter aktiv. Sie halten sich dabei zunächst an die Vorgaben der bereits seit dem 4. September in Kraft getretenen Bundesverordnung und appellieren an alle Geflügelzüchter, die Schutzmaßnahmen zu beachten. Wenn die NRW-Verordnung veröffentlicht ist, werden alle ca.1.600 gemeldeten Geflügelhalter im Kreis Wesel darüber vom Kreisveterinäramt informiert. Der Kreis Wesel erneuert noch einmal seinen Aufruf, der sich insbesondere auch an Privathalter mit Klein- bzw. Kleinstbeständen richtet, ihre Bestände beim Veterinäramt Wesel anzumelden.
Nach der Bundesverordnung haben Jagdausübungsberechtigte zur Erkennung der Geflügelpest bei wildlebenden Enten und Gänsen nach näherer Anweisung der zuständigen Behörden Proben von erlegten Enten und Gänsen virologisch untersuchen zu lassen. Außerdem ist das gehäufte Auftreten kranken oder verendeten Federwildes dem Veterinäramt unter Angabe des Fundortes unverzüglich mitzuteilen. Die Revierinhaber werden vom Veterinäramt Wesel in Kürze über die Details informiert.
Wer mehr als 100 Stück Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) zur Vermarktung von Fleisch und Eiern oder diese zur Zucht (dazu zählen auch Kleinstbestände!) nicht ausschließlich in geschlossenen Ställen hält, hat bei den Tieren vom 15. Oktober bis 15. Dezember stichprobenartig eine Blutuntersuchung durchführen zu lassen. Darüber hinaus kann die Behörde weitere Untersuchungen anordnen.
Laut Minister Uhlenberg muss – nach der angekündigten Landesverordnung – in den Regionen, die das Ziel von Zugvögeln, insbesondere von überwinternden Wildgänsen sind, Geflügel in Ställen und Volieren bleiben. Dies gilt vom 15. September zunächst bis zum 30. November. Dann wird der Landwirtschaftsminister entscheiden, ob diese Anordnung aufgehoben oder verlängert wird.
Im Kreis Wesel sollen davon – nach dem bisherigen Entwurf des Landes – folgende Gemeinden betroffen sein: Alpen, Dinslaken, Hamminkeln, Hünxe, Rheinberg, Sonsbeck, Voerde, Wesel und Xanten.
Wer keinen Platz für die so genannte Aufstallung hat, muss für anderen Schutz sorgen, um zu verhindern, dass Wildvögel die Geflügelpest in den Bestand einschleppen. Dazu gehören nach Aussagen des Ministeriums u.a. vogelsichere Netze über dem Auslauf und an dessen Seiten. Zusätzlich muss in solchen Fällen die Gesundheit der Tiere regelmäßig durch beauftragte Tierärzte überprüft werden.
Geflügelhalter müssen das Veterinäramt über diese Ausnahmefälle informieren. Dieses wird stichprobenhaft überprüft.
Weiterhin soll landesweit für Geflügel ein Fütterungsverbot im Freien gelten.
Wichtig ist, dass die Geflügelhalter die Hygienebestimmungen und Verpflichtungen zu regelmäßigen Gesundheitskontrollen genau beachten. Hier steht das Veterinäramt beratend zur Seite.
Alle Maßnahmen haben präventiven Charakter. Das Kreis-Veterinäramt setzt auf die Kooperation mit den Geflügelhaltern, die sich in der Vergangenheit bereits gut bewährt hat.