Eilverordnung zur Geflügelpest in Kraft getreten
Dresden (aho) – Am vergangenen Sonntag (04.09.2005) ist die vom Bund angekündigte „Verordnung über Untersuchungen auf die Klassische Geflügelpest“ in Kraft getreten. Hierauf weist das Sächsische Ministerium für Soziales hin. Die Verordnung verfolgt das Ziel, durch ein umfassendes Monitoringprogramm die mögliche Einschleppung der Geflügelpest z.B. durch Zugvögel frühzeitig zu erkennen, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen einzuleiten. Die Verordnung enthält im wesentlichen zwei Punkte. So müssen Geflügelhalter, die mehr als 100 Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse nicht ausschließlich in geschlossen Ställen (Auslauf- und Freilandhaltung) halten, ihre Bestände im Zeitraum vom 15. Oktober bis 15. Dezember 2005 einmal auf Geflügelpest untersuchen lassen. Die Koordination der Untersuchungen erfolgt durch die Veterinärbehörden. Darüber hinaus sind durch die Jagdausübungsberechtigten erlegte Enten und Gänse für virologische Untersuchungen auf Geflügelpest zur Verfügung zu stellen. Auch haben die Jagdausübungsberechtigten die zuständigen Behörden unverzüglich über das gehäufte Auftreten von kranken oder verendeten wildlebenden Geflügel zu unterrichten. Auf die bestehenden Regelungen der Geflügelpestverordnung und Einhaltung allgemeiner hygienischer Maßnahmen wurde seitens des Sozialministeriums bereits mehrfach hingewiesen, diese gelten unverändert. Für Auskünfte und Fragen stehen die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter zur Verfügung.