Eilverordnung zur Vogelgrippe
Berlin (aho) – Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat gestern Abend in Berlin eine Eilverordnung zu einem weiteren Schritt im Krisenpräventionsplan gegen die Vogelgrippe in Gang gesetzt: umgehend soll das vorsorgende Beobachten und Untersuchen der Wildvögel und des Hausgeflügels („Monitoring“) deutschlandweit gestartet werden. „Wir wollen damit sicher stellen, dass wir Verdachtsfälle so früh wie möglich erkennen und umgehend darauf reagieren können“, sagte die Ministerin.
„Auch wenn die Gefahr der Übertragung durch Zugvögel von Experten, der EU-Kommission und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) derzeit als gering eingeschätzt wird, müssen wir auf alles vorbereitet sein“, unterstrich Künast. Sobald sich die Gefahrenlage verschärfe, werde die nächste Stufe im Krisenplan gegen die Vogelgrippe in Gang gesetzt: Eine weitere Eilverordnung, die alle Geflügelhalter verpflichtet, ihre Tiere in Ställe zu sperren, sei vorbereitet und könne im Bedarfsfall von Heute auf Morgen in Kraft gesetzt werden.
„Eines muss allen klar sein: Wenn die Gefahr ernst wird, wird die Maßnahme für alle Bundesländer gelten müssen“, erklärte die Ministerin. Damit man diesen Zeitpunkt rechtzeitig erkennt, werde durch die neue Eilverordnung umgehend mit dem Monitoring begonnen. Die Eilverordnung zum Monitoring solle am Wochenende in Kraft treten.
„Erfolgreiches Krisenmanagement lebt davon, dass Maßnahmen auf Fakten gründen und risikoorientiert und damit angemessen sind. Entscheidend ist außerdem, dass sie zwischen Bund und Ländern abgestimmt sind. Jeder Schritt setzt eine fundierten Risikoanalyse voraus und muss von der EU-Kommission notifiziert werden. Das gilt auch für abweichendes Vorgehen einzelner Bundesländer.
„Wichtig ist jetzt vor allem, dass die Bundesländer die Einhaltung der Maßnahmen zur Verhinderung der Übertragung von Geflügelpest auf Tiere in Deutschland streng überwachen und das Monitoring vor Ort schnellstmöglich und lückenlos begonnen wird“, so Künast.