Vogelgrippe: Geflügelwirtschaft unterstützt befristetes Freilandverbot
Berlin (aho) – Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG) spricht sich für ein befristetes Verbot der Nutzung des Auslaufs von Freilandgeflügel in Deutschland aus. Die Spitzenorganisation der Geflügelwirtschaft unterstützt die geplanten Maßnahmen des Bundesverbraucherministeriums, um eine Verschleppung der Vogelgrippe nach Deutschland wirkungsvoll zu verhindern. Die geplante Eilverordnung, die befristet die Haltung von Tieren in geschlossenen Ställen vorsieht, sollte nach Ansicht der Wirtschaft schnellstmöglich in Kraft treten.
Die Eilverordnung stützt sich auf die Empfehlung einer Expertengruppe beim Bundesverbraucherministerium, die am 18. August 2005 unter Beteiligung der Geflügelwirtschaft tagte. Die Verordnung kann bereits getroffene Vorkehrungen der landwirtschaftlichen Betriebe effizient unterstützen. So verfolgt der ZDG bereits seit einigen Jahren ein breit angelegtes Sicherungskonzept, das den Status der Tiergesundheit permanent erfasst und Maßnahmen im Falle eines Seuchenausbruchs vorsieht. Dazu zählen insbesondere konkrete Checklisten und Handlungsanweisungen für Geflügelhalter zur Verhinderung der Einschleppung der Vogelgrippe sowie beispielsweise ein umfassendes Monitoringprogramm und verschiedene Forschungsvorhaben.