BFAV bestätigt: Es ist Geflügelpest
Riems (aho) – Der Geflügelpestverdacht in einem Masthähnchenbestand im Landkreis Viersen (Nordrhein-Westfalen) hat sich nach einer Mitteilung des nationalen Referenzlabors für aviäre Influenza an der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere (BFAV) bestätigt. Am letzten Freitag, dem 9. Mai 2003, wurde nach der Anlieferung von Geflügelpest-Verdachtsproben per Hubschrauber auf die Insel Riems im Referenzlabor sofort mit der Analyse der Proben begonnen. Bereits am Sonntag abend stand fest, dass es sich um eine Infektion mit Influenza A-Viren handelt, die ein Hämagglutinin-Hüllprotein vom Subtyp H7 tragen.
Influenza A-Viren mit Hämagglutininen der Subtypen H5 oder H7 kommen als Geflügelpesterreger in Betracht, falls sie starke krankmachende Eigenschaften aufweisen (hochpathogenes Virus). Mittels modernster molekularbiologischer Methoden (Teilsequenzierung des für Hämagglutinin kodierenden Virusgens) konnte nun nachgewiesen werden, dass es sich um hochpathogenes Virus handelt, das damit als Erreger der Geflügelpest eingeordnet werden muß. Diese Teilsequenz ist mit der des derzeit in den Niederlanden vorkommenden Virus identisch.
Die Ergebnisse eines abschließenden Tierversuches zur Bestätigung des Befundes werden voraussichtlich am Mittwoch vorliegen.