Dioxin: Wenige Betriebe in Bayern betroffen
München (aho) – Weitere Untersuchungsergebnisse des thüringischen Futtermittels, das an bayerische Betriebe geliefert wurde, liegen nach Angaben des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz vor. Danach sind zwei Proben Lämmerfutter und eine Probe Ferkelfutter nicht über dem Grenzwert belastet. Bei einer Probe Ferkelfutter wurden 1,05 Nanogramm pro Kilogramm Dioxin gemessen; der Wert überschreitet den Grenzwert von 0,75 Nanogramm pro Kilogramm.
Das belastete Ferkelfutter muss unschädlich beseitigt werden. Mit dem belasteten Futtermittel gefütterte Tiere dürfen nicht zur Schlachtung abgegeben werden. Betroffene Tiere werden so schnell wie möglich auf Dioxinbelastung untersucht. Nach Einleitung der Dioxinuntersuchung sind Ergebnisse erst jeweils nach fünf Tagen zu erwarten.
Der Schafhaltungsbetrieb, dessen Futtermittel jetzt nachweislich ohne erhöhte Dioxinbelastung ist, kann wieder freigegeben werden. Die Betriebe, bei denen die Untersuchungsergebnisse der Futtermittelproben noch nicht vorliegen, bleiben vorläufig gesperrt.
„Eine Ausweitung der Vorfälle um dioxinbelastetes Futtermittel in Bayern ist nicht zu erwarten. Die Warenströme des nach Bayern gelieferten Futtermittels aus Thüringen sind aufgeklärt. Weitere Betriebe sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen“, sagte Verbraucherschutzminister Eberhard Sinner. Eine unmittelbare gesundheitliche Gefährdung bayerischer Verbraucher bestehe nicht. Gleichwohl müsse alles getan werden, jede vermeidbare Dioxinbelastung auszuschließen.
Insgesamt waren in Bayern elf Betrieb direkt oder indirekt mit möglicherweise belastetem Futtermittel aus dem Apoldaer Futtermittelwerk beliefert worden: Bei dem Schweinemastbetrieb mit rund 500 Mastplätzen, der direkt getrocknete Backwaren aus dem Apoldaer Futtermittelwerk erhalten hatte, war im Futtermittel eine erhöhte Dioxinbelastung (2,16 Nanogramm pro Kilogramm) gefunden worden. Bei einem Schwein aus diesem Betrieb war eine Dioxinbelastung von 3,7 Pikogramm pro Gramm Fett festgestellt worden. Das Tier wurde unschädlich beseitigt. Auch das Fleisch der übrigen Tiere darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn durch Untersuchung eine erhöhte Dioxinbelastung ausgeschlossen ist. Zehn Betriebe, davon sieben Schafhalter, zwei Ferkelbetriebe und ein Entenhalter waren indirekt über ein Mischfuttermittelwerk beliefert worden.